Hausratversicherung: Wie Sie auf jeden Fall an Ihr Geld kommen

Acht von zehn Haushalten in Deutschland haben ihren Hausrat versichert – gegen Einbruch, Feuer, Sturm und Leitungswasser. Die Versicherung ersetzt nach den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen den Neuwert der gestohlenen oder beschädigten Sachen. Und sie zahlt sogar für die beim Einbruch entstandenen Verwüstungen. Aber wenn es ernst wird, macht die Versicherung oft Ärger.

So steht es wenigstens in den Verträgen. Doch in der Praxis prüfen die Versicherungen immer genauer, ob man es den Dieben nicht zu leicht gemacht hat. Im "Kleingedruckten" sind viele Fallen versteckt, die im Nachhinein die Versicherungen von einer Zahlung befreien. Das vor allem, wenn dem Geschädigten "grobe Fahrlässigkeit" nachgewiesen wird. Deshalb sollte dieser in seiner Schadensmeldung darauf hinweisen, dass er Türen und Fenster verschlossen und – wenn vorhanden – die Alarmanlage eingeschaltet hatte.

Aber es gibt noch andere Gefahren, den Versicherungsschutz zu riskieren: So ist die Versicherung zu benachrichtigen, wenn mehr als 60 Tage hintereinander niemand in der Wohnung schläft oder wenn ein Baugerüst an einem Haus aufgestellt wird.

Schwierig wird es auch, wenn die Diebe mit Nachschlüsseln in die Wohnung einsteigen und keine Spuren hinterlassen. Eine Versicherung verweigerte die Entschädigung. Doch wurde sie vom OLG Düsseldorf (4 U 66/89) zur Zahlung verurteilt: "Auch ein Nachschlüssel-Diebstahl ist denkbar."

Selbst wenn es der Geschädigte geschafft hat, einen Einbruch zu beweisen, hat er noch nicht sein Geld. Jetzt geht es um die Höhe der Entschädigung. Hier droht das Gespenst  der "Unterversicherung". Zwar beruhigen die Versicherungen, dass mit der Formel "1000 € pro m²" die Gefahr gebannt ist. Wer also eine 100 m² Wohnung zu 100.000 € versichert, erhält Entschädigung?

Vorsicht! Hat man im Laufe der Zeit teure Neuanschaffungen (Videorecorder, Teppiche u.ä.) gekauft, wird die ursprüngliche Versicherungssumme schnell überschritten – z.B. auf 130 000 €. Die Versicherung rechnet nach und zahlt dann für alle Schäden ein ganzes Drittel weniger!

Das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen hilft!

Wer sich mit seiner Versicherung nicht einigen kann, sollte sich beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen beschweren. Schon eine Kopie des Beschwerdebriefes an die Versicherung gesandt wirkt oft Wunder.

Natürlich kann es sein, dass Sie einige Gegenstände heute gar nicht mehr kaufen können, weil sie auf dem Markt nicht mehr erhältlich sind bzw. nicht mehr hergestellt werden. In diesem Falle nehmen Sie den aktuellen Preis für einen gleichartigen Gegenstand, der dem Ihrem so weit wie möglich entspricht.

Beispiel: Für eine gemütliche Couchgarnitur im Wohnzimmer haben Sie seinerzeit 2000 € bezahlt. Heute müssten Sie für gleichartige Möbelstücke von entsprechender Qualität 4000 € hinblättern. Sie tragen also in Ihrem Summenermittlungsbogen diesen aktuellen Wert von 4000 € ein.

Die Folgen einer Unterversicherung

Sie haben eine Hausratversicherung abgeschlossen, die Versicherungssumme beträgt 60 000 €. Seitdem haben Sie für sich und Ihre Familie eine Menge angeschafft. Für die Tochter wurde z.B. ein komplettes, modernes Jugendzimmer eingerichtet. Folge: der volle Wert des Haurates ist inzwischen doppelt so hoch wie die Versicherungssumme. Er beträgt jetzt 120 000 €, versichert sind aber nach wie vor nur 60 000 € – ein klarer Fall von "Unterversicherung".

Tritt nun Einbruchdiebstahl ein, bekommen Sie nur die Hälfte des Schadens erstattet, weil Sie den Wert Ihres Hausrates nur zur Hälfte versichert hatten.