Ferienhaus gemietet: Auf richtigen Versicherungsschutz achten

Ob Sylt oder Mallorca: Im gemieteten Ferienhaus lässt sich Urlaub ganz privat verbringen. Aber wenn etwas kaputtgeht, kommt es auf den richtigen Versicherungsschutz an. Keineswegs kann man sich immer auf seine Privat-Haftpflichtversicherung verlassen.

Geschichten wie diese sind in den Online-Foren öfter zu finden: "Ich war über das Wochenende in einer gemieteten Ferienwohnung. Dabei ist mir eine Schüssel gegen die Küchenherdtür (Glas) gefallen und hat die Glasscheibe zerspringen lassen; der Schüssel ist nichts passiert. Es handelt sich um einen Elektroherd in einer Einbauküche (Einbauherd). Ich habe eine Privathaftpflicht. Ist der Schaden abgedeckt?"

Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar

Klar ist: Wer in einem gemieteten Ferienobjekt einen Schaden anrichtet, der muss dafür aufkommen. Details sind im Mietvertrag geregelt. Die Vermieter kassieren zumeist bei Mietbeginn eine Kaution und behalten sie ein, wenn etwas beschädigt wurde. Nachforderungen über die Kaution hinaus sind möglich. Der Vermieter kann nur dann nichts fordern, wenn ein Schaden auf normalem Verschleiß beruhte – bei einer demolierten Herdtür kann davon natürlich nicht die Rede sein.

Eine Privat-Haftpflichtversicherung (ab etwa 80 Euro im Jahr) kann finanzielle Desaster vermeiden. Es sind aber einige Hürden zu nehmen, ein Blick ins Kleingedruckte ist unverzichtbar.

Lesen Sie das Kleingedruckte

Erste Hürde: Generell sind Schäden an gemieteten Sachen ausgeschlossen. Das würde auch das gemietete Ferienhaus betreffen. Glück haben Sie, wenn der Versicherer "Mietsachschäden" ausdrücklich als versichert bezeichnet. Das tun die meisten, der Versicherungsschutz ist mitunter begrenzt auf 100.000 Euro oder 300.000 Euro.

Zweite Hürde: Sind "Mietsachschäden" abgedeckt, so wären Schäden an der heimischen Mietwohnung überhaupt kein Problem. Aber sind gemietete Ferienwohnungen oder -häuser ebenfalls erwähnt? Oder findet sich vielleicht ein Ausschluss? Das kann bei jedem Versicherer unterschiedlich geregelt sein.

Dritte Hürde: Sind Mietsachschäden generell auch bei Ferienobjekten abgedeckt, bleibt noch die Frage, ob das auch bei einem Ferienhaus im Ausland gilt. Das müsste ebenfalls geklärt werden. Außerdem kann es Beschränkungen für "mobiles Inventar" geben, etwa für den Toaster oder den Fernseher.

Wer nicht allzu tief in das leidige Kleingedruckte seiner Privat-Haftpflichtversicherung einstiegen will, der stellt eine schriftliche Anfrage an seinen Versicherer und bittet für sein Reiseziel um Bestätigung des Versicherungsschutzes. Sollte der Vertrag das nicht hergeben, lässt sich in der Regel mit einem kleinen Prämienzuschlag der gewünschte Versicherungsschutz herstellen.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Hundebesitzer sollten daran denken: Versicherungsschutz für den Hund bietet nur eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Bei dieser Police ist dann genauso wie beim Versicherungsschutz für Frauchen und Herren gesondert zu prüfen, ob Schäden im Ferienhaus eingeschlossen sind – nur für den Fall, dass sich Bello in der Mallorca-Villa nicht zu benehmen weiß.