Haben Sie bei Ihrer Reiseschutzversicherung an alles gedacht?

Zu einer guten Reiseschutzversicherung gehören eine Auslandsreise-Krankenversicherung und eine Reiserücktrittsversicherung. Ob Sie bei Ihrem Reiseschutz wirklich an alles gedacht haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Bei einem anstehenden Urlaub kann es nicht schaden, einmal seine Reiseschutzversicherungen zu prüfen. Zu einem umfassenden Reiseschutz gehören sowohl eine Auslandsreise-Krankenversicherung als auch eine Reiserücktrittsversicherung. Auf einige Details sollten Sie hierbei achten.

Reiseschutzversicherung: Die Auslandsreise-Krankenversicherung
Zu einer ausgewogenen Reiseschutzversicherung gehört eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Hier sollten Sie auf folgende Details achten: Bei diesem Teil der Reiseschutzversicherung sollte es unter anderem nicht darauf ankommen, ob Sie die Versicherung über die Kreditkarte oder den Reiseveranstalter abgeschlossen haben. Die Versicherung sollte ohne Altersbeschränkung und ohne Selbstbehalt zahlen.

Zu einer guten Reiseschutzversicherung gehört ferner, dass der Versicherer im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung bis zur Herstellung der Transportfähigkeit sämtliche Kosten übernimmt. Dies sollte unabhängig davon gelten, ob Ansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden können – beispielsweise, wenn Sie Opfer eines Unfalls oder eines Überfalls geworden sind.

Achten Sie bei Ihrer Reiseschutzversicherung auf den Rücktransport
Bei Ihrer Reiseschutzversicherung bzw. Auslandsreise-Krankenversicherung genießen Sie nur dann einen umfassenden Versicherungsschutz, wenn der Versicherer den Rücktransport nach Hause übernimmt, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Eigene Leistungen sollte der Versicherer nur verweigern können, wenn es im Reiseland zu Unruhen und Übergriffen gekommen ist, und diese durch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorhersehbar waren.

Reiseschutzversicherung: Die Reiserücktrittsversicherung
Zu einer umfassenden Reiseschutzversicherung gehört ferner eine Reiserücktrittsversicherung. Auch bei diesem Teil der Reiseschutzversicherung sollte der Versicherungsschutz wieder unabhängig davon greifen, ob die Versicherung beim Kartenanbieter oder beim Reiseveranstalter abgeschlossen wurde.

Meine Empfehlung: Achten Sie in jedem Fall darauf, dass der Versicherungsschutz mindestens dem Wert der Reise entspricht.

Die Reiseschutzversicherung bzw. die Reiserücktrittsversicherung sollte nicht nur auf Sie selbst beschränkt sein. Auch wenn einer Ihrer Familienangehörigen an der Reise nicht teilnehmen kann, sollte die Versicherung einspringen.

Umfassende Reiseschutzversicherung
Von einer umfassenden Reiseschutzversicherung kann man nur sprechen, wenn im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung nur Ereignisse ausgeschlossen werden, die vorhersehbar sind. Hierzu gehören ausdrücklich keine Erkrankungen, die vor der Reise schon mal behandelt wurden oder bekannt waren.

Mein Tipp: Achten Sie im Rahmen Ihrer Reiseschutzversicherung darauf, dass neben Krankheit, Unfall und Tod auch der Arbeitsplatzverlust oder Arbeitsplatzwechsel und ggf. Schwangerschaften und Prüfungswiederholungen mitversichert sind.

Reiseschutzversicherung für verspäteten Reiseantritt und Reiseabbruch
Im Rahmen Ihrer Reiseschutzversicherung sollten Sie Leistungen bei einem (unverschuldeten) verspäteten Reiseantritt – etwas aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln – und unverschuldetem Reiseabbruch erhalten.

Mein Tipp: Achten Sie darauf, dass der Versicherer auch bei Abbruch der Reise wegen Krankheit, Unfall, Tod und auch Schaden am Eigentum zahlt.

Darüber hinaus ist es im Rahmen der Reiseschutzversicherung wichtig, dass die Reiserücktrittsversicherung auch bei Elementarereignissen (Erdbeben, Überschwemmungen etc.) am Urlaubsort zahlt.