Eine Wohngebäudeversicherung ist im Herbst besonders wertvoll für Sie

Vor 200 Jahren war das Erste und oft das Einzige, was aus brennenden Häusern gerettet wurde die Bibel. Ansonsten musste man oft von vorne anfangen. Das ist heute nicht mehr so. Weder eine kostspielige Beschädigung, noch eine völlige Zerstörung muss den Ruin Ihrer Familie bedeuten, wenn Sie gut versichert sind. Aber was bedeutet es für Sie als Besitzer eines Eigenheimes, gut versichert zu sein?

Merken Sie sich die drei „W“

Wichtig ist für Sie zusätzlich zu sämtlichen Vorsorgehandlungen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen und gegebenenfalls optimieren. Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen, geht es immer um die drei „W“: Was ist wie für welchen Fall versichert?

In der Risikolebensversicherung hieße das etwa: Der Versicherungsnehmer (was) ist mit der Versicherungssumme (wie) dagegen versichert, dass seine Familie im Fall seines vorzeitigen Ablebens vor dem finanziellen Nichts steht (für welchen Fall).

Eine klassische Wohngebäudeversicherung deckt für ein bezeichnetes Gebäude je nach Vereinbarung zum Neuwert, Zeitwert oder zum erzielbaren Verkaufspreis die Leitungswasser-, Sturm-, Hagel- und Feuerschäden einschließlich der Folgeschäden (etwa beschädigtem Hausrat). Deckt also ein Sturm Ihr Dach ab und läuft deswegen Wasser in die Wohnung, so sind beschädigte Möbel beispielsweise solche Folgeschäden.

Beachten Sie aber, dass die Wohngebäudeversicherung die klassische Hausratversicherung nicht ersetzt, da beispielsweise ein Diebstahl nur im Leistungsspektrum einer Hausratversicherung erfasst ist.

Insbesondere im Herbst kommt es, wegen der häufig wechselnden Witterungsbedingungen, besonders häufig zu Schäden durch Sturm und Hagel. Als Sturm werden von Versicherungsunternehmen „wetterbedingte Luftbewegungen ab Windstärke 8“ verstanden. Schäden werden oft auch erst dann übernommen.

Denken Sie an Ihre Haftung

Beachten Sie jedoch unbedingt die grundsätzlichen Sorgfaltspflichten wie regelmäßige Wartung und notwendige Reparaturarbeiten, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden. Grundsätzlich ist also immer dringend zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung zu raten, die im Falle einer Fahrlässigkeit eintritt und Sie gegen Haftungsansprüche absichert, die andere, die durch Ihre Fahrlässigkeit zu Schaden gekommen sind, gegen Sie erheben könnten.

Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde“. Es ist also nicht nötig, eine notwendige Handlung bewusst unterlassen zu haben. Einfache Unkenntnis als Grund des Nichtbeachtens einer Verhaltensregel reicht zur einfachen Fahrlässigkeit oft aus.

Wenn Sie also Bäume in Ihrem Garten nicht auf Ihren Zustand hin kontrollieren und gegebenenfalls fällen lassen, haften Sie für Schäden, die etwa ein morscher Baum verursacht, der bei einem Unwetter umknickt und das Nachbarhaus beschädigt – auch dann, wenn Sie nicht wussten, dass der Baum morsch war, weil Sie von Ihrer Kontrollpflicht keine Kenntnis hatten.

Fazit der experto-Redaktion: Eine Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Eigenheim vor Sturmschäden und Hagelschäden, leistet jedoch nicht bei Naturkatastrophen. Daher sollten Sie sich über die Möglichkeit, sie mit einer Elementarschadensversicherung zu kombinieren, zumindest informieren.

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