Vergessen Sie nicht, sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern

Dieses Risiko wird häufig unterschätzt: Etwa jeder 4. Berufstätige kann nicht bis zum Rentenalter arbeiten, weil er durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig wird. Gerade im Handwerk gibt es viele gefährdende Tätigkeiten, etwa als Maurer oder Gerüstbauer. Aber auch in anderen Berufen sind Rückenleiden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder psychische Erkrankungen wegen Dauerstress keine Seltenheit.

Gesetzliche Leistungen sind stark eingeschränkt
Von der gesetzlichen Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrente können Sie sich, als nach 1960 Geborener, kaum etwas erwarten. Das finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit ist aber gerade für Jüngere besonders groß. Stellen Sie sich vor, Sie haben auf einen Schlag gar keine Einnahmen mehr – die Kredite für Ihren Betrieb und Ihr Eigenheim laufen aber weiter, ebenso wie Ihre ganz normalen Lebenshaltungskosten.

Deshalb sollten Sie wenigstens einen Teil Ihrer laufenden (fixen) Ausgaben mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Die zahlt, wenn Sie Ihren Handwerksberuf wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nur noch zur Hälfte ausüben können. Bis zum vereinbarten Vertragsablauf – möglichst bis zum 65. Lebensjahr – bekommen Sie dann eine monatliche Rente. Persönlichen Bedarf ermitteln
Rechnen Sie sich aus, wie viel Geld Sie monatlich zusätzlich zu Ihrem Ersparten und sonstigen Einkünften bräuchten, wenn Sie morgen nicht mehr arbeiten könnten. Lassen Sie sich von einer Versicherung ausrechnen, was Sie diese Summe an Beiträgen kostet.

Warten Sie damit nicht zu lange. Je früher Sie die Versicherung abschließen, desto weniger Beiträge müssen Sie für die benötigte Summe aufbringen. Und desto eher sind Sie noch gesund genug, um überhaupt eine Versicherung zu bekommen.

Checkliste: Worauf Sie bei Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten

  • Eine abstrakte Verweisung ist ausgeschlossen. Das heißt: Bei Berufsunfähigkeit müssen Sie keinen anderen Beruf annehmen.
  • Die Berufsunfähigkeit wird anerkannt, wenn ein Arzt diese für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten prognostiziert.
  • Sollten Sie die Berufsunfähigkeit erst verspätet melden, zahlt diese die Rente dennoch rückwirkend von Beginn an.
  • Ist eine dauerhafte Berufsunfähigkeit nicht sofort ersichtlich, zahlen Versicherungen erst nach Ablauf von 6 Monaten. Ist die Berufsunfähigkeit danach weiterhin gegeben, bekommen Sie Geld vom Beginn der Berufsunfähigkeit an rückwirkend.
  • Der Versicherungsschutz sollte auch bestehen, wenn Sie sich im Ausland aufhalten.
  • Sie haben eine Nachversicherungsgarantie: Sie können Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
  • Die Versicherung darf im Falle eines Falles keine unzumutbar teuren oder aufwändigen Umorganisationen von Ihnen verlangen, die ein Weiterarbeiten ermöglichen sollen.