Berufsunfähigkeitsversicherung – für Handwerker besonders wichtig

Experten reden seit Jahren von der Erhöhung des Rentenalters und argumentieren mit der Demographie. Die Menschen in Deutschland werden älter, weil sie – Gott sei dank – immer gesünder sind. Aber es gibt Berufe, auf die das nicht unbedingt zutrifft und die ab einen bestimmten Alter und erst recht, wenn gesundheitliche Probleme durch die schwere Tätigkeit auftreten, nicht mehr ausgeübt werden können.

Das gesundheitliche Risiko im Handwerk

Im April 2011 ist Buster Martin im Alter von 104 Jahren gestorben. Martin war der älteste Berufstätige in Großbritannien und wusch die Fahrzeugflotte einer Londoner Klempnerei buchstäblich bis zum letzten Tag. Zwar gibt es Wunder wie dieses immer wieder, aber die Regel sind sie nicht. Gerade handwerkliche Berufe sind es, in denen die Arbeitnehmer oft nicht gesund in Rente gehen und viele können ihren Beruf nicht in vollem Umfang bis zur Rente ausüben.

Handwerkliche Berufe gehen auf die Knochen und Gelenke. Ein Dachdecker etwa verlegt nicht nur Dachschindeln, sondern steigt viele Male eine Leiter hinauf und hinab, klettert auf dem Dach herum und trägt schwere Gewichte. In gewissem Maße kann hier delegiert werden, aber viele müssen vor dem 60. Lebensjahr aufhören, oder zumindest kürzer treten.

Hier beginnt das Problem: Die meisten Berufstätigen von heute sind 1961 oder später geboren. Diese Jahrgänge erhalten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch eine Erwerbsminderungsrente, die in voller Höhe erst dann gezahlt wird, wenn der Versicherte nur noch weniger als drei Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kann.

Beachten Sie den Ausdruck "in irgendeinem". Sind Sie also Dachdeckermeister, Jahrgang 1961 und können in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten, aber sehr wohl noch ganztägig als Pförtner, so wird man Sie auf diesen Beruf verweisen.

Sorgen Sie für Ihre Berufsunfähigkeit vor

Sie sind dann nicht Rentner, sondern arbeitslos, wenn Sie keine Anstellung als Pförtner finden. Sorgen Sie also unbedingt vor, wenn Sie in körperlich belastenden Berufen arbeiten. Wenn Sie selbstständig sind, können Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen.

Das sollten Sie sich gut überlegen, da Sie hier über Ansprüche für eine staatliche Rentenleistung überhaupt entscheiden. Sie erhalten, wenn Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausscheiden, selbst im Falle der Berufsunfähigkeit, selbst wenn Sie weniger als drei Stunden arbeiten können, gar nichts.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein besonderes "Muss" für Sie als Handwerker. Da Sie berufsbedingt ein besonders hohes Risiko eingehen, Schäden davon zu tragen, die Ihre Berufsfähigkeit einschränken, sollten Sie auch in späteren Jahren noch daran denken, sich abzusichern.

Je früher Sie sich allerdings absichern desto günstiger ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, da sich der Versicherungsbeitrag nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand bemisst. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass zur Leistungsberechtigung in der Regel eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent ausreicht.

Achten Sie besonders darauf, dass die Versicherungsbedingungen keine Verweisung vorsehen. Der Leistungsanspruch sollte gegeben sein, wenn die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausgeübt werden kann. Setzen Sie die Rente nicht zu niedrig an. Denken Sie daran, dass diese im Zweifel auch für Medikamente oder Hilfsmittel ausreichen muss.

Die experto-Redaktion rät: Schauen Sie ins Kleingedruckte, insbesondere nachdem Sie etwaige Gesundheitsfragen beantwortet haben und unterschreiben Sie niemals blind.