Die Verbraucher müssen sich bei den Anträgen durch einen Papierwust mit Mediziner-Latein kämpfen, Unmengen an Fragen sind zu beantworten. Für die Antworten ist oft nur einen Fingerbreit Platz. Doch antwortet der Kunde falsch oder unvollständig, kann der Versicherer sich später unter Umständen vor dem Bezahlen drücken. Deshalb: Ausführlich, notfalls auf einem Extrablatt, antworten.
Unerwartete Klauseln
Um in Vergleichen gut dazustehen, nennen Versicherer den Daten-Agenturen gerne ihre Top-Tarife mit verbraucherfreundlichen Klauseln. Will ein Verbraucher deswegen bei einer bestimmten Gesellschaft abschließen, kann es ihm passieren, dass ihm ein anderer – ungünstigerer – Leistungskatalog untergejubelt wird. Deshalb: Tarifbezeichnungen genau vergleichen.
Ausgehöhlter Schutz
Dem Interessenten wird statt der Berufs- nur das Angebot für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zugeschickt – oder für einen Vertrag, bei dem die volle Rente erst bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 75 Prozent ausgezahlt wird. Das bedeutet: Wenig Risiko für die Gesellschaft, ein praktisch wertloser Vertrag für den Kunden, weil er nur unter höchst dramatischen Voraussetzungen jemals eine Rente bekommen kann.
Spezielle Ausschlüsse
Weil die Leistungsfälle wegen psychischer Erkrankungen (zum Beispiel Depressionen) seit Jahren deutlich zunehmen, schließen einige private Versicherer das Risiko aus. Das entwertet den Schutz ebenfalls erheblich – bei der gesetzlichen Rentenversicherung verursachen psychische Erkrankungen inzwischen mehr als ein Drittel der neu zugesagten Renten. Weitere Ausschlüsse etwa von Allergien machen je nach Beruf (zum Beispiel Friseur) den Vertrag ebenso weitgehend nutzlos.
Gekürzte Rente
Statt 1000 Euro beantragte Monatsrente bietet der Versicherer einen Vertrag mit zum Beispiel nur 250 oder 500 Euro. Der Versicherer weiß: Davon kann kein Mensch leben. Deshalb wird ein Kranker im Fall der Fälle alles tun, um doch noch arbeiten zu können.
Kurze Laufzeiten
Der Vertrag läuft nur bis zum Alter von 50 oder 55. Mit dem Versicherungsschutz wäre es also genau dann vorbei, wenn die Gefahr am größten ist, dass ein Arbeitnehmer aufgrund von körperlichem Verschleiß seinen Job aufgeben muss.
Nur Zusatzschutz
Die wegen hoher Provisionen beliebten Lebens- oder Rentenversicherungen sind teuer, mit einem vollwertigen Schutz bei Berufsunfähigkeit für viele unbezahlbar. Da kann es passieren, dass ein Vertreter zur Lebenpolice mit "Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit Beitragsbefreiung" rät: Das ist billiger als eine BU – aber versichert ist dann auch nur die Versicherungsprämie. Bei Berufsunfähigkeit ist der Kunde dann davon befreit, seine Lebensversicherung weiter bezahlen zu müssen. Eine BU-Rente bekommt er nicht.