Berufsunfähigkeitsversicherung: Denken Sie an Ihr Rentenalter

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den existenziell wichtigen Versicherungen, die jeder Erwerbstätige haben sollte. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr, oder aus gesundheitlichen Gründen nur noch stark eingeschränkt ausüben können. Doch sparen Sie am falschen Ende, hilft Ihnen der Vertrag dann nicht mehr, wenn Sie ihn am dringendsten brauchen.

Berufsunfähigkeit und Lebensalter

Das Risiko berufsunfähig zu werden, steigt mit dem Lebensalter. Dies ist die Grundlage der Beitragskalkulation der Versicherungsunternehmen. Das führt nicht nur dazu, dass die Beiträge steigen, je älter Sie bei Abschluss des Vertrages sind.

Ebenso ist ein Vertrag immer teurer, je länger die vereinbarte Vertragsdauer ist – ganz einfach, weil das Risiko steigt, dass Sie berufsunfähig werden und bei einer Rentenzahlung die vereinbarte Leistung gegebenenfalls über einen längeren Zeitraum erbracht werden muss. Viele Versicherer bieten deswegen Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten an.

Vorsicht Falle

Hier können Sie in eine Falle tappen. Häufig wird in der Berufsunfähigkeitsversicherung  eine Rentenzahlung als Leistung vereinbart. Werden Sie dann nach der Definition der jeweiligen Versicherungsbedingungen berufsunfähig, erhalten Sie die versicherte Rente. Sie erhalten die Rente aber nur während der Vertragslaufzeit.

Achten Sie also darauf, dass die Vertragslaufzeit möglichst die gesamte Zeit Ihrer Erwerbstätigkeit erfasst. Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre, sollten darauf achten, dass auch die Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu diesem "neuen Rentenalter" dauert.

Verlassen Sie sich nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung

Waren Sie etwa im Erwerbsleben selbstständig und/oder haben sich von der Beitragspflicht befreien lassen, so haben Sie in dieser Zeit keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Sie können dann nur mit einer sehr geringen Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen.

Sind Sie nach 1961 geboren, so können Sie ohnehin nur noch eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Diese erhalten Sie aber erst dann in voller Höhe, wenn Sie keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten können.

Wenn Sie in irgendeiner auf Erwerb ausgerichteten Tätigkeit noch mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, so haben Sie keinen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Können Sie also in Ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr arbeiten, ist Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung abgelaufen und befindet die gesetzliche Rentenversicherung, dass Sie noch irgendeine Tätigkeit zu mehr als drei Stunden ausüben können (weder Verdienst noch sozialer Status spielen hierbei eine Rolle), so haben Sie keinen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Fazit: Zwar sind Verträge mit kürzeren Vertragslaufzeiten teils deutlich günstiger als Verträge, die wirklich bis zum gesetzlichen Rentenalter laufen, aber Sie sollten sich fragen, warum.

Die Versicherer wissen das und kalkulieren die Beiträge entsprechend. Das Risiko berufsunfähig zu werden, ist in den späteren Jahren des Berufslebens besonders hoch. Gerade die großen existenziellen Risiken sollte eine Versicherung jedoch absichern. Mit einer zu kurzen Vertragslaufzeit sparen Sie am falschen Ende!