Berufsunfähigkeitsversicherung – was Berufsanfänger beachten müssen

Der Start ins Berufsleben ist immer ein besonderer Umbruch. Das selbstverdiente Geld, der eigene und selbstfinanzierte Hausstand und eine ganze Menge Dinge, die man noch beachten muss. Zu den meistvergessenen aber besonders wichtigen Details gehört es, für den Fall vorzusorgen, dass man nicht mehr arbeiten kann - für die Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeit als Lebensrisiko
Spätestens seit Karl Marx ist der Homo Laborans das vorherrschende Menschenbild. Arbeit ist das halbe Leben und wenn sie wegfällt, fehlen häufig die Mittel zum Bestreiten der anderen Hälfte. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Berufsanfänger früh vorsorgen, um nicht im schlimmsten Falle vor dem Nichts zu stehen.

Sie sollten die Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abschließen. Sie sparen bares Geld. Denken Sie daran, dass Ihr Eintrittsalter die Höhe des Versicherungsbeitrags beeinflusst. Statistisch gesehen sind Todesfälle und Krankheiten in jungen Jahren seltener. Daher ist auch der Risikobeitrag für jede Personenversicherung und so auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung niedriger.

Ein weiteres Argument ist eng damit verknüpft. Anträge der Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten in aller Regel Gesundheitsfragen. Das heißt, Sie werden nach Ihren Vorerkrankungen gefragt. Stellen Sie Ihren Antrag, wenn Sie keinerlei Beschwerden haben, so sind etwaige Erkrankungen und Verschleißerscheinungen Teil des versicherten Risikos.

Leiden Sie bereits auch an kleineren Vorerkrankungen, so müssen Sie mit Nachteilen, die von Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen bis hin zur Ablehnung des Antrags, oder, falls Sie diese nicht angeben, bis zur Anfechtung des Vertrags (bzw. der Willenserklärung) durch den Versicherer reichen können.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler?
Andererseits ist Ihr persönliches Risiko größer, wenn Sie in jungen Jahren tatsächlich berufsunfähig werden sollten, denn Sie besitzen nur geringe eigene finanzielle Reserven. Einschlägige Beratungswerke aus der "Verbraucherschutzszene" raten dazu, dass bereits Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten und verweisen zudem auf die erheblich reduzierten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Aber Achtung! Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie überhaupt erst, wenn Sie 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, davon mindestens 36 Monatsbeiträge in den letzten 60 Monaten. Das heißt für Sie als Berufsanfänger besteht gar kein Anspruch.

Doch ergibt eine Berufsunfähigkeitsversicherung erst Sinn, wenn zumindest eine Berufsausbildung begonnen wurde, oder der Beginn kurz bevor steht. Bedenken Sie, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihren Sinn erst dann erfüllt, wenn ein Beruf überhaupt ausgeübt wird. Hier, wie auch in dem Verweis auf die reduzierte Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, werden Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit in einen Topf geworfen, obwohl sie sich in Wahrheit erheblich voneinander unterscheiden.

Tipp: Eine Berufsunfähigkeit, aus welchen Gründen auch immer, kann ein ganzes Erwerbsleben und damit eine Existenz scheitern lassen. Gegen diese Folgen schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung, je früher Sie diese abschließen, desto günstiger und unproblematischer geht es.