Berufsunfähigkeit: So müssen Sie bei der Leistungsprüfung mitwirken

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung steht dann ein, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Aber: Keine Leistung ohne die (sehr aufwendige) Leistungsprüfung. Mit einem richtig gestellten Leistungsantrag können Sie zumindest von Ihrer Seite die Bearbeitungszeit verkürzen. Vergessen Sie nicht: Zur Mitarbeit sind Sie verpflichtet.

Wie Sie Ihre Berufsunfähigkeit belegen

Grundsätzlich ermittelt der Versicherer den Grad der Berufsunfähigkeit durch Gegenüberstellung der beruflichen Tätigkeit in ihrer individuellen Ausgestaltung mit den gesundheitlichen Einschränkungen. Schildern Sie deshalb Ihre berufliche Tätigkeit so ausführlich wie möglich, das heißt, geben Sie neben Beginn und Ende Ihrer täglichen Arbeitszeit und Pausen auch alle Teiltätigkeiten an.

Dazu gehören auch die besonderen Belastungen, zum Beispiel Tätigkeiten im Freien, bei Hitze, Kälte oder Nässe, Tätigkeiten in wechselnden Körperhaltungen oder Zwangshaltungen, Gewichts- und Stressbelastungen. Fällt es Ihnen schwer, selbst eine Beschreibung zu erstellen, bitten Sie Ihren Arbeitgeber, um eine ausführliche Stellen- und Tätigkeitsbeschreibung, die Sie dann dem Versicherer einreichen.

Leistungsprüfung unter medizinischen Gesichtspunkten

Zu den gesundheitlichen Einschränkungen sollten Sie dem Versicherer zusätzlich zu dem Beginn der Erkrankung und den Diagnosen, Ihnen vorliegende Arztberichte in Kopie zur Verfügung stellen. Teilen Sie dem Versicherer auch mit, welche ärztlichen Behandlungen zur Zeit erfolgen und welche therapeutischen Maßnahmen vorgesehen sind beziehungsweise noch konkret erfolgen.

Ihr Versicherer benötigt die Anschriften Ihrer Ärzte und die Erlaubnis, selbst Rückfragen an die Ärzte zu richten. Sie sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht verpflichtet, die entsprechende Einverständniserklärung oder Schweigepflichtentbindung dem Versicherer gegenüber Ärzten zu erteilen. Um den Leistungsantrag korrekt prüfen zu können, benötigt Ihr Versicherer jedoch Zugang zu Ihren Befunden und Krankenberichten.

Beachten Sie also: Die Mitwirkung bei der Leistungsprüfung zählt zu den in den Versicherungsbedingungen geregelten Obliegenheiten. Ermöglichen Sie dem Versicherer nicht, die erforderlichen Informationen einzuholen, hat der Versicherer das Recht, die Leistung zu verweigern.