Alternativen zum BU-Schutz

Die (private) Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für normale Arbeitnehmer ohne zusätzliches Vermögen neben einem Krankenversicherungsschutz und der privaten Haftpflichtversicherung ein unbedingtes Muss. Was ist aber, wenn eine solche Police unerreichbar ist?

Neben nicht bezahlbaren Prämien stehen oft auch gesundheitliche oder berufliche Gründe einem Vertrag entgegen. Dabei ist die Absicherung von Invalidität und bestimmter Körperfunktionen unerlässlich, vor allem, wenn die eigene Arbeitskraft die einzige Einnahmequelle darstellt oder der gesetzliche Erwerbsminderungsschutz – ohnehin meist vollkommen unzulänglich – aufgrund noch nicht erreichter Wartefristen noch nicht besteht. Das gilt auch für bestimmte Beamtengruppen, die noch keinen Versorgungsanspruch gegen Vater Staat haben.

Nach wie vor ist die Berufsunfähigkeitsversicherung erste Wahl und zahlt eine Rente bis zum Eintritt in den Altersruhestand, wenn ein Arbeitnehmer zu mindestens 50 Prozent den zuletzt verrichteten Beruf nicht mehr ausüben kann. Ob sie noch eine andere Tätigkeit ausüben können, spielt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und Verträgen mit guter Bedingungsqualität keine Rolle (sog. Abstrakter Verweisungsverzicht.)

Welche Alternativen gibt es zur BU?

Falls nein, sollte man sich um eine der möglichen Alternativen bemühen, bei vielen führt z. B. das Vorhandensein von psychotherapeutischen Maßnahmen nicht unbedingt zu einer Ablehnung des Vertrages.

Schwere-Krankheiten-Versicherung

Eine der Möglichkeiten ist die sogenannte "Schwere-Krankheiten-Versicherung" (im Fachjargon "Dread-Disease"-Vertrag), welche aus dem angelsächsischen Raum kommt. Sie ist meist recht teuer und versichert nur bestimmte, im Vertrag festgelegte Krankheiten. Hierzu gehören vor allem Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebs, Erkrankungen des Gehirns (Parkinson, Alzheimer) und bestimmte schlimme Organerkrankungen. Ebenso wird bei Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Gehen, Hören, Sprechen usw. geleistet.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Bei  der sogenannten "Erwerbsunfähigkeitsversicherung", die der klassischen BU-Versicherung ähnlich steht, erhalten Versicherte auch eine Rente. Diese wird aber erst gezahlt, wenn die betroffene Person keine oder fast nicht mehr in der Lage sind, irgendeine, auch einfach gelagerte Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt auszuüben, ähnlich wie bei der Prüfung durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger im Falle der Erwerbsminderung (für ab 2.1.1961 Geborene).

Natürlich ist eine derartige Police viel preiswerter und die Hürden der medizinischen Prüfung sind viel niedriger. Auch wenn es banal klingt: Für Selbständige, die keinen BU-Vertrag bekommen können, ist dieser Weg unter Umständen erste Wahl – und besser als gar nichts. Denn von dieser Bevölkerungsgruppe wird in vielen BU-Bedingungen verlangt, den Betrieb in zumutbarerer Weise umzuorganisieren. Falls dies möglich ist, entfällt die Rentenzahlung.

Funktionsinvaliditätsversicherung

Seit einigen Jahren bieten pfiffige Gesellschaften eine Art "Zwitter" zwischen der BU- und teils Dread-Disease-Police an, sie vereinigt auch Eigenschaften einer simplen Unfallversicherung. Man nennt diese Funktionsinvaliditätsversicherung oder in einer anderen Variante Körperschutzpolice.

Sie leistet dann eine Rentenzahlung, wenn  Menschen durch einen Unfall oder durch bestimmte Schäden an inneren Organen invalide werden. Oder auch, wenn man bestimmte (Grund-)Fähigkeiten wie Gehen oder Sehen nicht mehr ausüben kann. Ähnlich wie bei den vorstehend beschriebenen Alternativen ist die Gesundheitsprüfung meist etwas weniger streng, aber natürlich können auch Antragsteller mit (zu erheblichen) Vorerkrankungen  abgelehnt werden.

Auch wenn diese Police wieder "näher" an der konventionellen Berufsunfähigkeitsversicherung einzuordnen ist, ist die Prämie zumeist erheblich niedriger. Die Erkrankung, also auch Einschränkungen des Bewegungsapparates müssen einen gewissen Schweregrad erreichen und diese müssen dauerhaft sein.

Grundfähigkeitenversicherung

Die von recht wenigen Gesellschaften angebotene Grundfähigkeitenversicherung zahlt eine Rente, wenn eine Person für mindestens 1 Jahr bestimmte Grundfähigkeiten – und diese gänzlich – verliert (also z. B. dann nicht, wenn Hände noch teilweise benutzt werden können).

Gezahlt wird meist auch, wenn der Versicherte pflegebedürftig nach mindestens Pflegestufe II durch ein Ereignis geworden ist. Obwohl die Prämie meist günstiger ist als beim Berufsunfähigkeitsschutz, können Menschen mit psychischer Vorgeschichte oftmals einen Vertrag zeichnen, manchmal mit Zuschlag. Ein Vorteil ist, dass die Rente für den Verlust bestimmter Grundfähigkeiten (z. B. Gehen) geleistet wird, die Person aber noch eine berufliche Tätigkeit (z. B. im Sitzen) ausüben kann.