Rabatte bei der Autoversicherung: Was passiert bei falschen Angaben?

Rabatte in der Autoversicherung gibt es viele: Rabatte für Wenigfahrer, Rabatte für Garagenparker, Rabatte für Immobilienbesitzer, Rabatte für Alleinfahrer. Schön und gut - was passiert eigentlich, wenn ein Kunde falsche Angaben macht oder das Auto doch mal zwischendurch von der Freundin benutzt wird?

In der Autoversicherung gibt es eine ganze Reihe von Rabatten, die nicht wie der Schadensfreiheitsrabatt direkt mit dem Autofahren zusammenhängen. Vielmehr müssen Sie entweder bestimmte Voraussetzungen erfüllen oder gewisse Konstellationen gegeben sein, damit Sie diese Rabatte bei Ihrer Kfz-Versicherung geltend machen können.

Nun kann das Anmelden eines Automobils gerade in der Autoversicherung schnell sehr teuer werden, daher kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeughalter falsche Informationen bei der Kfz-Versicherung angeben, um anhand der dann gewährten Rabatte nochmals viel Geld zu sparen. Ein klassisches Beispiel wäre das Anmelden eines Zweitwagens, mit dem dann der Nachwuchs fahren soll. Doch Vorsicht, das kann Sie teuer zu stehen kommen.

Tricks bei Rabatten in der Autoversicherung

Es gibt in Deutschland eine ganze Reihe unterschiedlicher Rabatte, die Ihnen die Autoversicherung anbietet. Ein Beispiel ist die Zweitwagenregelung, die Eltern oft bei Kindern anwenden wollen, denn versichert der Nachwuchs ein Kraftfahrzeug eigenständig, kann die Autoversicherung bis zu 230 Prozent der Basisprämie fordern. Schnell wäre dann der Versicherungsbeitrag oftmals teurer als der Wert des ersten Autos für das eigene Kind.

Also versuchen viele Eltern, ein zweites Automobil auf ihren Namen anzumelden. Dann liegt der Versicherungsbeitrag oft nur noch bei 100 bis 140 Prozent oder es wird zum Teil derselbe Rabatt gewährt wie für den Erstwagen. Jedoch wissen auch die Versicherer um diesen "Trick" und oftmals findet sich in der Kfz-Versicherung eine Klausel, die das Fahren von Personen unter 20 Jahren ausschließt oder eben nur den Ehepartner mit einbindet.

Zudem gibt es beispielsweise noch Wenigerfahrerrabatte, Nachlässe für Garagenfahrzeuge oder auch Rabatte abhängig vom Beruf, wie Beamter oder Landwirt. Um all diese Rabatte für die Kfz-Versicherung nutzen zu können, werden aber immer spezielle Voraussetzungen erwartet.

Nun kommt es vor, dass eine Rabatt-Klausel versehentlich gebrochen wird oder dass schon während des Abschlusses der Autoversicherung falsche Angaben an die Kfz-Versicherung gegeben werden. Zudem kommt es darauf an, wozu falsche Angaben gemacht wurden. So gibt es Autoversicherer, die bei falschen Angaben zum Beruf gar keine Vertragsstrafen vorsehen. Bei vorsätzlich falschen Angaben zum Fahrer können es durchaus 1.000 Euro sein, die als Vertragsstrafe fällig werden. Andere Autoversicherer fordern lediglich nach, was als Rabatt eingeräumt wurde. Da hilft nur eins: In die Versicherungsbedingungen schauen.

Den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes muss man aber nicht befürchten, schon gar nicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Einige Autoversicherer sagen hinter vorgehaltener Hand übrigens, sie würden überhaupt keine Vertragsstrafen einfordern – es sei angesichts des harten Wettbewerbes wichtiger, den Kunden zu halten.