Kfz-Versicherung: Wenn der Versicherer kündigt

Kfz-Versicherung vom Versicherer gekündigt: Da reiben sich manche Kunden verwundert die Augen. Doch nach Schadenfällen ist das zulässig - und die Versicherer machen immer öfter davon Gebrauch. Wie Ihre Rechte sind, wie Sie Nachteile vermeiden - lesen Sie es hier.

Kfz-Versicherung: Zu viele Schäden sind gefährlich

Schnell ist es passiert. Pech beim Einparken oder eine genommene Vorfahrt genügen, um aus Ihrem gehegten und gepflegten Fahrzeug ein unansehnliches Stück Blech mit Rädern zu machen. Zum Glück haben Sie ja Ihre Kfz-Kaskoversicherung. Diese ist insbesondere bei größeren und teureren Schäden oft Gold wert.

Aber wehe, wenn Ihnen Unfälle zu oft passieren. Auch wenn Sie vorher jahrelang unfallfrei gefahren sind, verlieren Sie mit jedem Unfall mehr Ihrer Schadenfreiheitsklassen.

Das bedeutet, Sie erhalten die Rechnung für Ihren Unfall in Form einer Beitragserhöhung. Außerdem kann der Versicherer nach jedem Schaden den Vertrag beenden. Im Klartext: Je mehr Unfälle Sie haben, desto höher ist Ihr Risiko, Ihren Vertrag zu verlieren. Dabei muss Ihnen die Kündigung des Versicherers in Kaskoversicherung innerhalb eines Monats "nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung", nach Anerkennung oder ungerechtfertigter Ablehnung der Leistungspflicht zugehen (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 2008) G.3.3).

In der Kfz-Haftpflichtversicherung verhält es sich analog, wenn der Versicherer Sie anweist, einen Rechtsstreit über den Anspruch des Unfallgegners zu wagen. Außerdem kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab "Rechtskraft des im Rechtsstreit" mit dem Unfallgegner "ergangenen Urteils kündigen" (AKB 2008 G.3.3). Die Kündigungsfrist beträgt immer einen Monat.

Das Stigma der Kündigung in der Kfz-Versicherung

Die Folge der Kündigung ist nicht nur, dass Sie ohne Versicherungsschutz dastehen. Zwar erhalten Sie den zuviel gezahlten Beitrag ab Kündigungstermin erstattet, aber viel gravierender sind die Folgen, die eine Kündigung durch den Versicherer für Ihre weitere "Karriere" als Versicherungsnehmer einer Kfz-Kaskoversicherung und somit als Autofahrer haben kann.

Zwar muss Ihnen jeder Versicherer kraft Gesetzes zumindest einen Vertrag für eine Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten. Als wegen zu vieler Schäden gekündigter Versicherungsnehmer haben Sie gegenüber etwaigen neuen Versicherern einen schweren Stand. Im Antrag werden Sie regelmäßig nach Vorversicherungen, Vorschäden und Ihrer bisherigen Einstufung gefragt. Sie sollten damit rechnen, dass Versicherer untereinander vernetzt sind und Ihre Angaben prüfen. 

Ist Ihr Vertrag von Ihrem bisherigen Versicherer gekündigt worden, so wird der Versicherer, bei dem Sie den neuen Antrag gestellt haben, dies auf die eine oder andere Weise erfahren und Sie nur mit Zuschlägen versichern – oder Ihren Antrag gleich ganz ablehnen. So kann es sinnvoll sein, dass Sie nach einem Schaden von Ihrem eigenen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Nach AKB 2008 G.2.3 können Sie nämlich Ihren Versicherungsvertrag nach den gleichen Regeln kündigen, wie Ihr Versicherer. 

Einen Verlust des vollen Beitrags für die laufende Versicherungsperiode brauchen Sie dabei nicht mehr zu fürchten, nachdem der "Grundsatz der Unteilbarkeit der Prämie" nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes zum 1. Januar 2008 entfallen ist. Der Beitrag steht dem Versicherer nur noch für die Zeit zu, bis die Kündigung wirksam ist.

Fazit: Bevor Sie Ihrem Versicherer einen Schaden zur Abdeckung Ihrer Kaskoversicherung melden, sollten Sie erst einmal wissen, wie teuer seine Beseitigung ist. Eine zerbeulte Stoßstange oder eine Delle im Blech sind oft mit wenigen Hundert Euro aus eigener Tasche zu beheben. Fragen Sie sich, ob es sich lohnt, dafür Ihren Schadenfreiheitsrabatt oder – im Wiederholungsfall – Ihren Versicherungsschutz zu riskieren. 

Bei der Entscheidung kann Ihnen auch Ihr Versicherer helfen, wenn Sie ihn fragen, wie die Übernahme Ihres Schadens Ihren Schadenfreiheitsrabatt verändert und wie hoch der Beitrag danach wäre. Daraus können Sie ableiten, ob es sich für Sie rechnet, den Schaden von der Versicherung ersetzen zu lassen, oder ob Sie die Reparaturkosten nicht doch besser selbst tragen.