Kfz-Steuer: Ist ein Pickup ein Pkw oder Lkw?

Grundsätzlich gilt, dass die Kfz-Steuer bei einem Lkw günstiger ist als bei einem Pkw. Fraglich ist jedoch, wie sogenannte Mischfahrzeuge zu behandeln sind. Beispielsweise ein Pickup-Fahrzeug. Lesen Sie hier, worauf es bei der Kfz-Steuer bei einem Pickup ankommt!

Verkehrsrechtliche Zulassung irrelevant

Zunächst einmal muss geklärt werden, was ein Pickup-Fahrzeug ist. Darunter versteht man ein Fahrzeug, welches hinten eine Ladefläche hat, jedoch ebenso vorne eine große Kabine zur Personenbeförderung.

Entsprechende Fahrzeuge sind häufig bei Handwerkern, Gärtnern und ähnlichen Berufen beliebt, da sowohl Menschen als auch Material befördert werden kann.

Auch wenn ein solches Fahrzeug verkehrsrechtlich als Lkw zugelassen ist, muss dies noch lange nicht für die Kfz-Steuer gelten. Insoweit kann immer noch die höhere Pkw-Kfz-Steuer greifen. So auch aktuell.

Der Bundesfinanzhof zur Kfz-Steuer beim Pickup

Unter dem Aktenzeichen II R 7/11 hat der Bundesfinanzhof gerade seine Rechtsprechung bestätigt, wonach bei Pickup-Fahrzeugen mit Doppelkabine typisierend davon auszugehen ist, dass diese Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihre Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht. Fazit an dieser Stelle schon mal: Die teurere Pkw-Kfz-Steuer greift.

Kriterien der Flächenberechnung

Dabei stellt der Bundesfinanzhof sogar klar, dass selbst wenn die Ladefläche gegenüber der Fläche zur Personenbeförderung nur unwesentlich überwiegt, dies immer noch grundsätzlich dafür spricht, dass das Fahrzeug nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt ist. In diesem Fall würde daher auch die teurere Pkw-Kfz-Steuer greifen.

Berechnungsformel

Um daher die günstigere Lkw-Kfz-Steuer zu erlangen, muss die Ladefläche deutlich überwiegen. In die Berechnung der Ladeflächen sind dabei alle Flächen einzubeziehen, die geeignet sind, eine Ladung zu transportieren. Dazu gehören außer Ausbeulungen in der Ladefläche, zum Beispiel vom Radkasten, die aufgrund ihres Abstands zum oberen Rand der Ladekannte und bei gegebener Belastbarkeit auch als Ladefläche genutzt werden können.

Dies gilt selbst dann, wenn in solchen Bereichen nur Schüttgut oder flache Gegenstände geladen werden können. Prüfen Sie daher, ob die Ladefläche bei Ihrem Fahrzeug nicht doch überwiegt.