Die Skipperhaftpflichtversicherung – wann wird sie benötigt?

Die Haftpflichtversicherung, die Sie als Besitzer einer selbstgeführten Yacht abschließen, reagiert auf die Haftung aus einer Gefährdung, die von Ihnen als Bootsbesitzer ausgeht. Aber was ist, wenn Sie eine Yacht chartern? Auch dann können Schäden entstehen. Dafür tritt die Skipperhaftpflichtversicherung ein.

Was leistet die Skipperhaftpflichtversicherung?

Der Leistungsumfang einer Skipperhaftpflichtversicherung umfasst Schäden, die Ihre Crew und Sie als Führer einer Yacht, die Sie gechartert haben, an fremdem Eigentum verursachen. Ebenso sind Schäden, die Sie mit Beibooten verursachen, mitversichert. Fremdes Eigentum umfasst sowohl Boote, als auch Hafen und Steeganlagen.

Die Skipperhaftpflichtversicherung ist aber vor allem auch deswegen wichtig, weil sie Schäden am gecharterten Boot abdeckt, die aus grober Fahrlässigkeit entstehen. Meist sind diese nicht durch die Kaskoversicherung des Vercharterers abgedeckt. Ohne Skipperhaftpflichtversicherung haften Sie mit Ihrem Privatvermögen, da die Privathaftpflichtversicherung hier nicht eintritt.

Ein weiterer Vorteil der Skipperhaftpflichtversicherung liegt darin, dass Ihr Vercharterer etwaige Charterausfälle ersetzt bekommt. Ist das gecharterte Boot beschädigt und muss repariert werden, so umfasst der Schaden nicht nur die Reparaturkosten und die Wertminderung, sondern auch den Einkommensausfall Ihres Vercharterers.

Der besondere Risikofaktor Crew

Verletzungen, die Crewmitglieder durch Ihr Verschulden (Fahrlässigkeit) erleiden, führen oft zu immensen Schadensersatzforderungen. Wird eine Person sogar zum Invaliden, können aus diesem Schaden langjährige Rentenzahlungen und die Übernahme von Behandlungskosten resultieren. So könnte, was als fröhlicher Yachtausflug geplant war, für Ihr Crewmitglied zur persönlichen und für Sie zur finanziellen Katastrophe werden.

Sie sollten deshalb grundsätzlich die Deckungssummen nicht zu niedrig ansetzen. Fragen Sie sich, ob nicht einige Euro Beitrag für eine um ein paar Millionen höhere Deckungssumme gut investiertes Geld sind.

Die Redaktion meint: Eine Skipperhaftpflichtversicherung sollten Sie immer abschließen, wenn Sie eine Yacht chartern. Üblicherweise gilt sie weltweit, allerdings sollten Sie darauf achten, dass bei einigen Versicherern die Gewässer der Vereinigten Staaten und Kanada ausgeschlossen sind, oder dass für diese besondere Regeln gelten.