Falls Ihr Verein gemeinnützig ist und die Jahreseinnahmen aus sportlichen Veranstaltungen 35.000 € nicht übersteigen, gehört eine Ablösesumme zur Freigabe eines Spielers zum Zweckbetrieb des Vereins.
Um zum obigen Beispiel zurückzukehren:
Für Spieler Nr.1 erhält Ihr Verein 1.500 €, für Spieler Nr.2 1.000 €. Damit belaufen sich die Gesamteinnahmen (brutto) auf 2.500 €, der Nettobetrag sind 2.336,45 €, die Umsatzsteuer (7%) beträgt 163,55 €.
Kontenrahmen SKR 03 | ||||||
1200 | Bank | 2.500 € | an | 8300 | Erlöse 7% USt. | 2.336,45 € |
1771 | Umsatzsteuer 7% | 163,55 € | ||||
Kontenrahmen SKR 04 | ||||||
1800 | Bank | 2.500 € | an | 4300 | Erlöse 7% USt. | 2.336,45 € |
3801 | Umsatzsteuer 7% | 163,55 € |
Da die Einnahmen dem Zweckbetrieb zugeordnet werden, beträgt die Umsatzsteuer 7%, unabhängig davon, was der neue Club Ihrer Spieler ausweist.