Wie Sie eine Ablösesumme richtig verbuchen

Ist die große Sportwelt auch schon in Ihren Verein eingezogen? Bietet die Konkurrenz eine Ablösesumme für Ihre Spieler? Ein Beispiel: Zwei der besten Spieler Ihrer Vereinsmannschaft wollen in neue Clubs wechseln. Diese bieten Ihnen als Anreiz Ablösesummen. Aber wie gehen Sie damit in Ihrer Buchführung richtig um?
Falls Ihr Verein gemeinnützig ist und die Jahreseinnahmen aus sportlichen Veranstaltungen 35.000 € nicht übersteigen, gehört eine Ablösesumme zur Freigabe eines Spielers zum Zweckbetrieb des Vereins.

Um zum obigen Beispiel zurückzukehren:
Für Spieler Nr.1 erhält Ihr Verein 1.500 €, für Spieler Nr.2 1.000 €. Damit belaufen sich die Gesamteinnahmen (brutto) auf 2.500 €, der Nettobetrag sind 2.336,45 €, die Umsatzsteuer (7%) beträgt 163,55 €.

Kontenrahmen SKR 03
1200 Bank 2.500 € an 8300 Erlöse 7% USt. 2.336,45 €
        1771 Umsatzsteuer 7%    163,55 €
Kontenrahmen SKR 04
1800 Bank 2.500 € an 4300 Erlöse 7% USt. 2.336,45 €
        3801 Umsatzsteuer 7%    163,55 €

Da die Einnahmen dem Zweckbetrieb zugeordnet werden, beträgt die Umsatzsteuer 7%, unabhängig davon, was der neue Club Ihrer Spieler ausweist.