Vorstandsentlastung – was heißt das genau?

Den Begriff "Vorstandsentlastung" hat jeder, der mit einem Verein zu tun hat, zumindest schon einmal gehört. Auch dass über die Vorstandsentlastung abgestimmt wird, wissen die meisten. Was aber genau damit gemeint ist, lesen Sie hier.

Vorstandsentlastung: Alle Jahre wieder?
Der Tagesordnungspunkt "Vorstandsentlastung" steht bei den meisten Vereinen in der ersten Mitgliederversammlung des neuen Kalenderjahres auf dem Plan. Dann entscheiden die Vereinsmitglieder, die bei der Mitgliederversammlung anwesend sind, ob der Vereinsvorstand für seine Tätigkeit

  • im abgelaufenen Kalenderjahr oder
  • im abgelaufenen Geschäftsjahr oder
  • während seiner Amtszeit bis zu ihrem Ende

entlastet wird.

Vorstandsentlastung – darum geht es genau
Für die Vorstandsentlastung ist ein Vereinsorgan zuständig. Steht in der Vereinssatzung nichts anderes, ist dies die Mitgliederversammlung. Die bei der Mitgliederversammlung anwesenden Vereinsmitglieder erklären sich über die Vorstandsentlastung mit der Art und Weise einverstanden, in der der Vorstand in der zurückliegenden Zeit die Vereinsgeschäfte geführt hat.

Vorstandsentlastung bedeutet Verzicht auf Schadenersatzansprüche
Mit der Vorstandsentlastung verzichtet der Verein – handelnd durch das zuständige Vereinsorgan – für den Entlastungszeitraum auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Vereinsvorstand. Dabei geht es um eventuelle Schäden , die dem Verein durch das Handeln des Vorstands als Ganzes oder durch das Handeln einzelner Vorstandsmitglieder entstanden sein könnten.

Die Vorstandsentlastung ist für alle bindend
Der Vereinsvorstand kann entweder als ganzes entlastet werden oder die Vorstandsmitglieder einzeln durch je eine Abstimmung. Wenn die Vorstandsentlastung bei der Mitgliederversammlung mit Mehrheit beschlossen wurde, ist der Beschluss bindend – auch für die Mitglieder, die dagegen gestimmt haben.