Vorsicht im Verein im Umgang mit den Medien

Das Nutzen öffentlichkeitswirksamer Medien zur Außendarstellung Ihres Vereins gehört für Sie zum täglichen Brot. Ansonsten bleibt Ihre Beachtung in der Bevölkerung und bei Sponsoren kümmerlich. Aber Vorsicht: Der Umgang mit den Medien und ihren Informationen ist Gesetzen unterworfen. Wer Sie nicht kennt, kann schnell in Konflikte geraten. Und die können am Ende teuer werden.

Alles, was in Ihrem Verein passiert, sollte auch die große weite Welt erfahren. Je mehr und öfter Ihre Gemeinschaft die Öffentlichkeit erreicht, desto bekannter werden Sie. Automatisch werden Sie interessant für öffentliche und private Unterstützungen Ihrer Vereinsarbeit. Nutzen Sie alle öffentlichkeitswirksamen Medien. Legen Sie aber nicht gleich los wie Bolle. Machen Sie sich vorher mit den verschiedenen Bereichen des Informationsrechts vertraut.

Die öffentliche Medienwelt ist ein sensibler Teil des Informationsgestirns. Jeder der sein selbst entwickeltes Informationsgut in den zugänglichen medialen Sphären herumzuschwirren hat, kann es als sein geistiges Eigentum beanspruchen und für die Fremdnutzung die Genehmigung und Freigabe beanspruchen. Geistiger Diebstahl ist verboten! So ist es rechtlich festgelegt.

Auch im Inhalt und in der Verbreitung Ihrer eigenen Informationen müssen Sie sich an bestimmte Regeln halten. Wenn Sie beispielsweise allgemeinrechtliche und humanistische Prinzipien verletzen, können Sie sogar strafrechtlich verfolgt werden.

Die zu beachtenden rechtlichen Grundlagen in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit beziehen sich auf drei Hauptbereiche: 

  • Gestaltung von Publikationen und Veranstaltungen
  • Beantwortung von Medienfragen
  • Auseinandersetzung mit öffentlich verbreiteten Informationen, die den Verein  betreffen 

Beschäftigen Sie sich im Verein detailliert mit den verschiedenen Bereichen des Informationsrechts: 

  • Medienrecht
  • Urheberrecht
  • Internetrecht
  • Impressumvorschriften (allgemein, Internet, Printmedien)
  • Formvorschriften im Informationsaustausch 

Ihr Pressewart muss nicht nur in der Rechtschreibung, Grammatik und im Schreibstil sattelfest sein. Nein, er muss sich auch im Informationsrecht auskennen. Lassen Sie ihn zum Medienbeauftragten Ihrer Gemeinschaft ausbilden. Je professioneller sich Ihr Mitglied auskennt, desto weniger rutscht Ihr Verein auf dem glatten Mediengeläuf aus.