Vereinsrecht: Satzungsänderungen sind rechtsgebunden

Änderungen Ihrer Vereinssatzung sind formal nach dem Vereinsrecht durchzuführen. Die Bedingungen in Ihrer Gemeinschaft verändern sich von Zeit zu Zeit. Ihre Regularien müssen dann der neuen Situation angepasst werden. Aber nicht so wie es Ihrem Vereinsvorstand gerade einfällt. Für die amtliche Beglaubigung der Satzungsänderungen muss Ihre Regierung vorgegebene Wege gehen.

Die Vereinssatzung ist ähnlich wie im deutschen Staatswesen für Ihre Gemeinschaft das Grundgesetz. Dieses vom Vereinsrecht bestimmte Regelwerk steuert grundlegend Ihr Vereinsleben. Dabei haben Sie als vereinssatzungsverpflichtetes Mitglied gegenüber dem grundgesetzverpflichteten Staatsbürger einen unschlagbaren Vorteil: Als Bürger wählen Sie Ihren Staatsvorstand (Regierung, Parlament) und haben danach keine Einflussnahme auf die Gesetzgebung. Als Vereinsmitglied wählen Sie auch Ihre Regierung (Vereinsvorstand), sind aber gleichzeitig Teil des Parlaments.

Ihr regierender Vorstand kann nur mit Ihrem Einverständnis Gesetze erlassen oder ändern. Das ist wahre Demokratie. Ohne Sie kann keine Satzung beschlossen werden und keine Satzungsänderung durchgeführt werden.

Grundsätzlich gilt: Jede Änderung des Wortlautes der Satzung ist eine Satzungsänderung. Diesbezügliche Wünsche oder Notwendigkeiten ihres Vereins lösen für die Rechtmäßigkeit (Beglaubigung im Vereinsregister des Amtsgerichtes) ein vom Vereinsrecht bestimmtes Verfahren aus.

  1. Feststellen der Notwendigkeit einer Satzungsänderung durch den Vorstand oder durch Mitglieder
  2. Erarbeiten des Antrages einer Satzungsänderung durch den Antragsteller (Vorstand oder Mitglieder)
  3. Allgemeine schriftliche Bekanntgabe der beantragten Satzungsänderung im Verein, zeitliche Gewährung der Möglichkeit der Einflussnahme durch alle Vereinsmitglieder
  4. Terminierte Einberufung einer Mitgliederhauptversammlung. Nur wenn die Satzungsänderung keinen Aufschub duldet. Ansonsten sollte die Jahreshauptversammlung oder die Vereinswahlversammlung genutzt werden.
  5. Vorstellen der Satzungsänderung im Wortlaut durch die Versammlungsführung an das Entscheidungsgremium (Mitglieder)
  6. Diskussion
  7. Bei Detailänderungen Festlegung des endgültigen Wortlautes der Satzungsänderung durch die Versammlungsführung
  8. Abstimmung
  9. Nach der Annahme der Satzungsänderung durch die Mitgliederhauptversammlung ist die Satzungsänderung sofort gültig (sofern  keine allgemeinen Rechtsgrundsätze verletzt werden).

Zur rechtlichen Legitimation der Satzungsänderung muss der Vereinsvorstand anschließend folgende Unterlagen im Vereinsregister des Amtsgerichtes einreichen:

  • Teilnehmerliste der betreffenden Mitgliederversammlung mit persönlichen Unterschriften im Original
  • Datiertes offizielles Versammlungsprotokoll mit Unterschriften des Versammlungsleiters, Protokollführers und Vereinsvorstandes
  • Antrag der Satzungsänderung bzw. Formulierung des neuen Satzungsparagraphen
  • Abstimmungsergebnis

Sollten Sie maximal vier Wochen nach Einreichung der Unterlagen vom Amtsgericht keine Rückmeldung haben, erkundigen Sie sich. Mit der Rechtlichmachung Ihrer Satzungsänderung können Verwaltungs- und Rechtskosten entstehen. 

In der gleichen Reihenfolge verfahren Sie mit Änderungen Ihrer Vereinsordnungen. Steht eine Ordnung nicht in textlicher Verbindung zu Ihrer Vereinssatzung, brauchen Sie die Ordnungsänderung nicht extra vom Amtsgericht "absegnen" zu lassen.