Was ist ein Vereinsregister?

Wird ein Verein neu gegründet, so erfolgt nach der Gründungsversammlung und dem Erstellen einer Vereinssatzung der Eintrag ins Vereinsregister. Weiterhin werden alle Satzungsänderungen und auch Vereinsauflösungen im Vereinsregister dokumentiert. Aber was ist eigentlich ein Vereinsregister, wozu dient es und was wird darin geregelt? Hier die Antwort darauf.

Die Vereinsregister sind bei den Amtsgerichten angesiedelt

Die Vereinsregister in Deutschland befinden sich bei den Amtsgerichtsbezirken, in denen der Verein angesiedelt ist. Den Bundesländern obliegt es, die Vereinsregister zu zentralisieren oder in den einzelnen Amtsgerichten zu belassen. In Berlin zum Beispiel gibt es nur ein Vereinsregister, das sich im Amtsgericht Charlottenburg befindet. Der Eintrag in das Vereinsregister wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch festgeschrieben.

Es gelten die Vorgaben des Vereinsrechts

Ins Vereinsregister werden alle Organisationen aufgenommen, die als nicht wirtschaftlicher Verein nach den Vorgaben des Vereinsrechts als juristische Person gelten. Geregelt wird das durch den §21 BGB. Alle Vereine, die bereits vor Inkrafttreten des BGB gegründet wurden, sind davon ausgenommen.

So funktioniert der Eintrag ins Vereinsregister

Der Eintrag ins Vereinsregister ist laut § 59 BGB durch eine formal vorgeschriebene Anmeldung möglich. Der Anmeldung muss Folgendes beigefügt sein

  • Abschrift der Vereinssatzung
  • Abschrift der Urkunde über die Bestellung des Vorstandes

Für den  Antrag auf Neueintragung und auch für Änderungsanträge reicht es aus, wenn die Vorstandsmitglieder unterschreiben, die in der Satzung zur Vertretung des Vereins benannt sind. Die Unterschriften müssen öffentlich beglaubigt sein. Das erfolgt in der Regel über einen Notar. In einigen Bundesländern gibt es weitere Stellen außer einem Notariat, die öffentliche Beglaubigung vorzunehmen. 

Was im Vereinsregister vermerkt wird

Im Vereinsregister werden Neueintragungen, sämtliche Änderungen und Löschungen dokumentiert. Die Neueintragung wird im behördlichen Mitteilungsblatt, dem Amtsblatt, veröffentlicht. Der Verein darf dann den Zusatz e. V., eingetragener Verein, tragen. Eine Anerkennung als gemeinnütziger Verein erhält er allerdings erst, wenn ein entsprechender Antrag beim Finanzamt eingerichtet und bewilligt wurde. Der Verein ist dann unter anderem berechtigt, Spendenquittungen auszustellen. 

Die Einsicht ins Vereinsregister ist öffentlich

Jeder, der es will, kann beim jeweiligen Amtsgericht einen Blick in das Vereinsregister werfen und Abschriften von den Eintragungen anfordern. Bei einem elektronischen geführten Vereinsregister wird ein Ausdruck mit einer amtlichen Unterschrift angefertigt. Seit 1. Januar 2007 ist es möglich, über das bundesweite Registerportal in den Vereinsregistern aller Bundesländer zu recherchieren, soweit sie elektronisch geführt werden.