Protokoll der Vorstandssitzung: Einsichtsrecht

Das Protokoll der Vorstandssitzung - wer darf Einsicht nehmen? Ob Sie überhaupt bei Vorstandssitzungen Protokoll führen müssen, ist nicht eindeutig festgelegt. Zu empfehlen ist es allemal, auch wenn es von der Vereinssatzung nicht vorgeschrieben wird.

Protokoll der Vorstandssitzung: Gesetz und Satzung
Protokolle der Mitgliederversammlungen und Rechenschaftsberichte müssen auf Anfrage zugänglich gemacht werden. Mit dem Protokoll der Vorstandssitzung sieht es etwas anders aus. Das Gesetz schreibt Ihnen nicht vor, dass Sie bei der Vorstandssitzung Protokoll führen müssen. Steht nichts dazu in der Vereinssatzung, besteht keine Pflicht, eine Vorstandssitzung zu protokollieren.

Protokoll bei Vorstandssitzung führen ist zu empfehlen
Ein Protokoll der Vorstandssitzung zur Hand zu haben ist dann von Vorteil, wenn es zu Problemen im oder mit dem Vorstand kommt. Wenn ein Vorstandsmitglied eigenmächtig handelt und seine Befugnisse überschreitet, kann das Protokoll der Beweis sein, dass der Vorstand sein Verhalten nicht bewilligt hat. Geht es um die Frage der Haftung, muss das betreffende Vorstandsmitglied allein einstehen. Können Sie das eigenmächtige Handeln nicht nachweisen, ist der ganze Vorstand "dran".

Protokoll der Vorstandssitzung: Einsichtsrecht
Die Rechtsprechung regelt diesen Punkt nicht abschließend. Daher gibt es diese zwei Möglichkeiten:

1. Vereinssatzung sieht Einsichtsrecht vor
Es muss ein Protokoll bei der Vorstandssitzung geführt werden, und die Mitglieder können Einsicht verlangen.

2. Keine Regelung in der Satzung
Kein Einsichtsrecht für Mitglieder.

Einsicht in das Protokoll der Vorstandssitzung: Der Sonderfall
Vorstandsmitglieder haben natürlich ein Recht auf Einsichtnahme in das Protokoll, wenn sie nicht ohnehin eine Abschrift erhalten. Auch andere Teilnehmer der Vorstandssitzung haben Einsichtsrecht in wenigstens die Protokollpunkte, die sie unmittelbar betreffen – etwa ein Vereinsmitglied, das ein bestimmtes Projekt betreut.