Mit einem Förderverein den Verein unterstützen

Ein Förderverein ist für eine soziale Einrichtung wie Schule oder Kindergarten kaum mehr wegzudenken. Auch Vereine können so an zusätzliche Mittel gelangen. Zuerst muss entschieden werden: Soll der Verein nur Spenden sammeln oder wirtschaftlich tätig werden?

Der Förderverein als Spendensammelverein
Ein Spendensammelverein sammelt ausschließlich Mittel für steuerbegünstigte Zwecke eines anderen Vereins (oder einer anderen Körperschaft). Neben Spenden erhebt er auch Mitgliedsbeiträge und übergibt in regelmäßigen Abständen das Geld an den "eigentlichen" Verein, um ihn mit dem gewonnenen Vermögen zu unterstützen.

Der wirtschaftlich tätige Förderverein
Ein Förderverein kann nicht nur Spenden sammeln, sondern auch mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb tätig werden. Dazu kann er

  • als eigenständige Körperschaft als Arbeitgeber tätig werden, beispielsweise indem er Honorarkräfte einstellt, um den Hauptverein zu entlasten,
  • andere Tätigkeiten, z.B. Fahrten anbieten, um den Hauptverein zu entlasten,
  • Veranstaltungen, Feste und Kurse durchführen, deren Einnahmen an den Hauptverein gehen.

Förderverein und Gemeinnützigkeit
Bei einem wirtschaftlich tätigen Förderverein müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Ihnen das Finanzamt nicht die Gemeinnützigkeit aberkennt. Ein solcher Förderverein gilt nur solange als gemeinnützig, wie die Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb die Einnahmen aus dem ideellen Bereich (Mitgliedsbeiträge und Spenden) nicht übersteigen.

Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Überwiegt die gemeinnützige Tätigkeit zeitlich, bleibt der Förderverein gemeinnützig, wenn seine Einnahmen aus dem ideellen Bereich mehr als 10% der Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Bereich ausmachen. Nimmt Ihr Förderverein zum Beispiel 1.000 Euro aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden ein, darf er nicht mehr als 9.999 Euro erwirtschaften. Für die 10% -Grenze zieht das Finanzamt normalerweise einen Zeitraum von nicht mehr als drei Jahren in Betracht. Die zeitlich überwiegende gemeinnützige Tätigkeit muss allerdings schriftlich belegt werden.

Hinweis: Ein Förderverein ist grundsätzlich verpflichtet, die Einnahmen möglichst zeitnah an den Hauptverein weiterzugeben, der wiederum verpflichtet ist, die Gelder zeitnah für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.