Impressumspflicht auf Facebook auch für Vereine beachten

Die Impressumspflicht auf Homepages gilt für jeden, der eine Internetseite im World Wide Web betreibt. Die Datenschutzbestimmungen und die Impressumspflicht werden dank neuer medialer Möglichkeiten wie z. B. Facebook immer umfangreicher. Ich helfe Ihnen, sich in dem Dickicht zurechtzufinden.

Zurzeit ist es für Laien ziemlich schwer, den Überblick über die derzeitige Lage in Bezug auf gültige Bestimmungen im Internet zu behalten. Was ist erlaubt? Was ist Pflicht? Fast schon täglich gibt es Neuigkeiten, die das Volk verunsichern. 

Impressumspflicht auf Facebook-Fanpages

In diesem Artikel möchte ich gezielt auf die Impressumspflicht von Facebook-Fanpages eingehen, weil Facebook das größte Medium ist, das Vereine – neben der eigenen Homepage – für die eigene Kommunikation intern und extern im Internet benutzen. Wie für die eigene Vereinshomepage besteht die Impressumspflicht auch auf Facebook von Anfang an. In der Regel sind die Kontaktdaten unter dem Reiter "Info" zu finden. Diesen gibt Facebook immer automatisch vor. 

Ein Urteil vom Landgericht Aschaffenburg verunsichert viele Facebook-Fanpage-Inhaber. Das Landgericht sagt, dass das Impressum nicht ausreichend gekennzeichnet ist, wenn dieses unter Infos verfasst wird.

Es gibt nun verschiedene Methoden, das Impressum auf eine Facebook-Fanpage zu integrieren. Ich möchte aber nur auf eine eingehen, die meiner Meinung nach im Moment die sicherste ist.

So handeln Sie rechtssicher

Am rechtssichersten ist zurzeit die Integration des Impressum in einem separaten Reiter unter dem Profilbild. Hierzu benötigt man jedoch ein paar technische Kenntnisse über die Integration von zusätzlichen Reitern auf Facebook-Fanpages.

Sie müssen dazu eine Facebook-Anwendung erstellen, die das Impressum als Inhalt halt. Die Reiter unter dem Profilbild sind die einzigen Links, die ständig gut sichtbar auf einer Fanpage zugegen sind. Falls Sie nicht die nötigen Kenntnisse haben sollten, rate ich Ihnen, sich bei einem Experten in Sachen Social Media und Facebook zu melden. Dieser kann Ihnen dann sicher schnell und gut weiterhelfen.

Allerdings hat diese Methode auch einen Haken. In den Facebook-Apps für Smartphones kann man keine Reiter sehen. Hier wartet man auf Lösungshilfen von Facebook. Alle weiteren Lösungen bieten noch mehr Nachteile.

Meines Wissens ist strafrechtlich noch nichts passiert. Also gehe ich davon aus, dass die Pferde hier auch wieder ein wenig Scheu gemacht werden. Jedoch kann es nicht schaden, wenn Sie mit einem Impressum auf Nummer sicher gehen.