Förderungen der Kommunen für Vereine

Ihr Verein möchte in dem Ort, in dem er ansässig ist, von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Eine logische Konsequenz. Denn Sie schaffen mit Ihren Mitgliedern in Ihrem Heimatort Sport-, Kultur- und Freizeitaktivitäten, die auch der Kommune zugute kommen.

Ganz so einfach ist es für Ihren Verein leider nicht. Weder das deutsche Grundgesetz noch die Verfassungen der Bundesländer verpflichten die Kommunen zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten oder der Schaffung diverser Anlagen und Räumlichkeiten zur Ausübung von Vereinsaktivitäten.

Gemeinden sind zwar gesellschaftspolitisch angehalten, innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen Einrichtungen zu schaffen. Eine unmittelbare Rechtspflicht besteht daraus aber nicht.

Die Förderung von örtlichem, ehrenamtlichem und bevölkerungswichtigem Engagement durch die Kommunen hängt bei allem Wollen – wie überall – vom finanziellen Faktor ab. 

Um die Möglichkeiten kommunaler Förderung zu regulieren, erlassen Kommunen Richtlinien und Ordnungen. Nach diesen haben sich alle bedürftigen Vereine zu richten.  

Freiwillige Förderungen der Kommunen für Vereine bestehen aus zwei Bereichen:

  • Finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Organisationen
  • Bau, Unterhaltung und Zurverfügungstellung von Anlagen zur Ausübung berechtigter Aktivitäten

Möglichkeiten finanzieller Förderungen der Kommunen für Vereine:

  • Zuschüsse für lizensierte Übungsleiter
  • Zuschüsse für Veranstaltungen
  • Ausfallgarantien für bedeutende Veranstaltungen
  • Zuschüsse für die Anschaffung von Gerätschaften
  • Förderung von Talenten
  • Partnerschaftsbegegnungen
  • Baubeihilfen
  • Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener Anlagen