Der Förderkreis – Alternative zum Förderverein

Der gemeinschaftsinterne Förderkreis ist für Sie die "light"-Version zum Förderverein, wenn Sie den nötigen organisatorischen Aufwand zur Gründung und Durchführung eines rechtsverpflichteten Fördervereins (e. V.) scheuen. Allgemein- und finanzrechtlich bleibt die Hoheit in Ihrer zu fördernden Institution. Sie als Mitglied oder Förderungswilliger brauchen sich "nur" um die Akquise der materiellen und ideellen Unterstützung zu kümmern.

Förderverein und Förderkreis verfolgen den gleichen Sinn und Zweck: Den organisatorischen Unterbau des Vereinslebens oder anderer förderungswürdiger Gemeinschaften mittels materieller und ideeler Unterstützung zu sichern und auszubauen. Viele motivierte Unterstützungswillige, wie Sie vielleicht auch, machen nach der Konfrontation mit den Regularien eines Fördervereins "dicke Backen" und kapitulieren vor dem auf sie zukommenden Verwaltungsaufwand und ziehen sich in ihr Schneckenhaus zurück. Aber es gibt noch eine andere Möglichkeit für Sie: den Förderkreis!

Vorteile eines Förderkreises
Der Förderkreis ist im Gegensatz zum Förderverein keine eigenverantwortliche Organisation. Er ist Bestandteil der zu fördernden Gruppierung und dadurch deren Regularien verpflichtet und unterworfen – für den Förderkreis eine Vereinfachung und Erleichterung. Salopp gesagt: Sie als Förderkreis besorgen die "Kohle", den Rest besorgt Ihr "Förderkind". Allerdings müssen Sie zur Transparenz und eigenen Entlastung alle materiellen Einnahmen und gleichlaufenden Abführungen dem Spender und Empfänger gegenüber quittieren und quittieren lassen. Den sonstigen rechtlichen Verwaltungsaufwand (ansonsten dem Förderverein anhängig) erledigt die geförderte Institution.

Wie bauen Sie Ihren Förderkreis auf? Wie organisieren Sie die Akquise?

Angehörige des Förderkreises
Die Organisatoren des Förderkreises sollten aus regulären, sich mit der Materie identifizierenden Mitgliedern der den Förderkreis tragenden Institution stammen. Dieser Personenkreis koordiniert und führt die Aufgaben des Förderkreises durch. Die Arbeit des Förderkreises kann, wenn vorhanden, durch den Wirtschafts- oder Finanzausschuss der zu fördernden Gruppierung beraten und "überwacht" werden.

Konzeption des Förderkreises
Die Möglichkeiten, Strategien und Methoden der Sponsoren- und Spendergewinnung unterscheiden sich nicht von den entsprechenden Wirkungsweisen eines Fördervereins. Lesen Sie dazu den im VNR-Portal "Verein" erschienenen Artikel: "Ein Förderverein mobilisiert Finanzen und Aktivitäten".

Mitgliedschaft im Förderkreis
Im Gegensatz zum Förderverein oder der die Förderung nutzenden Gemeinschaft, bedarf es im Förderkreis als bereitwilliger Förderer keiner festen Mitgliedschaft. Ein Vorteil, da viele potente Unterstützer sich nicht binden möchten. Nutzen Sie sicht- und schriftwerbend diese Möglichkeit.

Gewinnung von Förderkreismitgliedern

  1. Bekanntmachen mit den satzungsgemäßen Zielen der zu fördernden Institution und der gesellschaftlichen Wichtigkeit der Förderung.
  2. Informationen zur losen Mitgliedschaft im Förderkreis.
  3. Ein- und Austritt der Fördermitgliedschaft können jederzeit schriftlich ausgelöst werden.
  4. Die Mitgliedschaft beinhaltet erstrangig: freiwillige, regelmäßige oder unregelmäßige materielle Zuwendungen in selbst wählbarer Form zur Erfüllung der satzungsgemäßen Ziele der zu fördernden Institution.
  5. Bei regelmäßigen Zuwendungen sollte das Lastschriftverfahren angewandt werden, welches jederzeit kündbar ist.
  6. Zweitrangig kann sich das Fördermitglied aktivitätenfördernd einbringen.
  7. Bieten Sie Ihren Fördermitgliedern ideelle Gegenleistungen für Ihr Förderengagement an.
  8. Die geförderte Gemeinschaft stellt bei Berechtigung den Förderern für Ihr materielles Engagement Zuwendungsbescheinigungen aus.
  9. Zu der Bekanntmachung mit den Inhalten, Zielen und Regularien des Förderkreises sollten Sie ein Eintrittsformular für Interessenten hinzufügen.
  10. Außer für die üblichen persönlichen Daten sollte Raum für die Bankregularien bei eventuellen regelmäßigen Zahlungen vorhanden sein.
  11. Einzahlungsort ist bei allen Zuwendungen das Bankkonto der zu fördernden Gemeinschaft!
  12. Sichern Sie Datenschutz zu!
  13. Übrigens: Auch Festmitglieder der zu fördernden Institution können freiwillige Förderkreismitglieder sein!

Die geförderte Gemeinschaft ist bei erbrachten materiellen Zuwendungen durch den Förderkreis letztendlich für die Verbuchung und steuerliche Abrechenbarkeit verantwortlich. Dieser für den Förderkreis positive Fakt ist bei näherer Betrachtungsweise bedenkenswert. Ihre förderungswürdige Gemeinschaft hat mit den Erträgen Ihres Förderkreises für Ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine steuerliche Freigrenze von 30.678 Euro je Kalenderjahr. Mit einem separat agierenden eigenständigen Förderverein, der Zuwendungsbescheinigungen ausstellen darf, könnte Ihre zu unterstützende Gemeinschaft die Freigrenze auf 61.346 Euro verdoppeln!