Was passiert nach Scheidung mit privaten Versicherungen?

Haushaltstrennung, das Sorgerecht für Kinder, der Zugewinnausgleich, die Unterhaltsvereinbarung und der Versorgungsausgleich müssen nach einer Scheidung geregelt werden. Darüber hinaus darf nach einer Scheidung aber auch der Versicherungsschutz nicht aus den Augen verloren werden. Dieser Artikel zeigt Ihnen, was nach einer Scheidung mit privaten Versicherungen passiert.

Private Krankenversicherung

Bei privaten Krankenversicherungen gibt es keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen. Jedes Familienmitglied ist unabhängig vom Einkommen nach seinen speziellen Versicherungsbedürfnissen versichert und muss eine gesonderte Police abschließen.

Werden beide Ehepartner in der Police als versicherte Personen geführt, ist bei Scheidung eine Trennung der Verträge üblich. Das gilt auch für die Kinder. Sie sollten wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen mit dem Ehepartner geführt werden, der das Sorgerecht hat.

Beihilfeberechtigte, also in der Regel Beamte, müssen nach einer Scheidung besonders aufpassen. Wer selbst nicht Beamte(r) ist, sondern nur über seinen Ehepartner Anspruch auf Beihilfe hat, verliert diesen Anspruch nach der Scheidung und muss statt der Restkosten dann die gesamten Krankheitskosten über eine private Krankheitskosten(voll)versicherung oder aber über eine gesetzliche Krankenversicherung abdecken. Das ist dann aber erheblich teurer.

experto-Tipp: Wer nach einer Scheidung seinen Anspruch auf Beihilfe verliert, sollte sich an den privaten Krankenversicherer des Ex-Ehepartners wenden, um Lücken im Krankenversicherungsschutz zu vermeiden. Viele private Krankenversicherer haben die Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV Verband) in § 1 um eine kundenfreundliche Klausel ergänzt.

Danach kann der Versicherungsnehmer, der seinen Beihilfeanspruch ganz oder teilweise verliert und innerhalb von drei Monaten nach der Änderung einen entsprechenden Antrag stellt, den Krankenversicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeit aufstocken.

Privathaftpflichtversicherung

Unabhängig vom Familienstand schützt die Privathaftpflichtversicherung immer alle Personen eines Haushaltes. Nach der Scheidung sind jedoch nur noch der Versicherungsnehmer, also die Person auf deren Namen die Police abgeschlossen wurde und die zur Beitragszahlung verpflichtet ist, und dessen Kinder geschützt.

Achtung: Nach der Rechtskraft des Scheidungsurteils verliert der andere Partner den Haftpflichtschutz. Er oder sie muss sich dann eine neue Police zulegen, weil die private Haftpflichtversicherung zu den wirklich unverzichtbaren Policen gehört.

Bislang mitversicherte Kinder bleiben bis zur Beendigung ihrer Berufsausbildung oder des Studiums nach der Scheidung unabhängig davon, wer das Sorgerecht hat, weiterhin beim Versicherungsnehmer mitversichert.

Hausratversicherung

Wer glaubt, der gemeinsame Hausrat sei nach der Scheidung oder während des Trennungsjahres automatisch weiterversichert, irrt gewaltig. Auch hier müssen Änderungen vorgenommen werden.

In VHB 92, den VHB 1997, den VHB 2000, den VHB 2004 und den VHB 2008 heißt es unter § 11 Absatz 5 bzw. 6: "Zieht bei einer Trennung von Ehegatten der Versicherungsnehmer aus der Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung zurück, so gelten als Versicherungsort die neue Wohnung des Versicherungsnehmers und die bisherige Ehewohnung.

Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Versicherungsnehmers folgenden Prämienfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers."

Achtung: Der Ehepartner, der aus der Ehewohnung auszieht, muss also spätestens drei Monate nach der auf den Auszug folgenden Prämienfälligkeit eine neue Hausratpolice abschließen.

Rechtsschutzversicherung

Die Familienrechtsschutzversicherung schützt die Ehepartner bis zur Rechtskraft der Scheidung, also auch während der Zeit, in der die Eheleute möglicherweise getrennt leben. Nach der Scheidung ist jedoch nur noch der Versicherungsnehmer geschützt. Der andere Partner muss sich selbst um den Versicherungsschutz kümmern.

Ex-Ehefrauen können bei der Familienrechtsschutzversicherung aber eine böse Überraschung erleben, nämlich, wenn die Police auf den Namen des Ex-Ehemanns abgeschlossen wurde. Der Rechtsschutzversicherer muss dann nämlich eine Beratung in Scheidungs- und Unterhaltsfragen nicht übernehmen. Die Ex-Ehefrau kann sich nämlich nicht gegen die Interessen des Ex-Ehemanns auf Kosten der Rechtsschutzversicherung beraten lassen, wohl aber umgekehrt.

Die Ex-Ehefrau gilt nur als mitversicherte Person. Sie darf sich nur auf Kosten des Rechtsschutzversicherers beraten lassen, wenn der Ex-Mann dem nicht widerspricht. Was er allerdings tun wird, wenn sich seine Ex-Frau dadurch Vorteile verschaffen könnte.

Private Unfallversicherung

Wenn für jedes Familienmitglied eine eigene Police besteht, gibt es nach der Scheidung keine Änderungen. Wenn jedoch mehrere Familienmitglieder gemeinsam in einer Familienpolice versichert sind, bleibt die Police nach der Scheidung rechtlich bestehen. Das bedeutet: Der Versicherungsnehmer muss für die Dauer der vereinbarten Laufzeit die Gesamtprämie zahlen.

Es empfiehlt sich daher, die Police aufzuteilen und nach der Scheidung in Einzelverträge umzuwandeln. Oft erfordert das allerdings auch mehr Beiträge. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Familienpolice fortzuführen, dann sollten sich die Ex-Ehepartner allerdings über die Verteilung der Beiträge einigen. Allerdings sollte das Bezugsrecht geprüft und unter Umständen geändert werden.

Tipp: Ändern Sie nach der Scheidung Familien-Unfallversicherungen in Einzel-Unfallversicherungen ab. Ordnen Sie die Kinder entsprechend dem Sorgerecht zu. Überprüfen Sie auch das Bezugsrecht für den Fall des Unfalltodes und ändern Sie es unter Umständen ab.