Sterbegeldversicherung: Beamte sind gesondert abgesichert

Eigentlich gibt es schon seit 2004 kein gesetzliches Sterbegeld mehr – für Beamte gelten jedoch andere Regeln. Welche Bezüge Ihnen beziehungsweise Ihren Erben nach Ihrem Ableben zustehen und ob eine zusätzliche Sterbegeldversicherung überhaupt noch nötig ist, lesen Sie in diesem Artikel!

Mehr als 1,7 Millionen Beamte gibt es in Deutschland, die anderen Arbeitgebern gegenüber häufig Vorzüge hinsichtlich Urlaubstagen, Krankenversicherung oder Kündigungen haben. Auch im Todesfall erhalten Staatsdiener eine Sonderbehandlung, die anderen Arbeitnehmern verwehrt bleibt.

Angehörige erhalten im Sterbemonat noch die vollen Bezüge

Stirbt ein Beamter, der noch aktiv oder schon im Ruhestand ist, erhalten seine Erben für den Sterbemonat noch die vollen Bezüge. Zusätzlich wird laut Beamtenversorgungsgesetzt eine Aufwandsentschädigung für den Sterbemonat gewährt.

Da Beamte Ihre Bezüge monatlich im Voraus erhalten, der Anspruch auf Bezüge mit dem Tod aber erlischt, ist diese Regelung die logische Konsequenz. Andernfalls müssten die Erben das Geld anteilig zurückzahlen, was der Staat ihnen aber nicht zumutet.

Für Beamte gibt es noch Sterbegeld

Hat ein Beamter kein Testament, in dem er Erben festgelegt hat, erhalten die gesetzlichen Pflichterben wie der Ehepartner oder die Kinder (wenn kein Ehepartner vorhanden) die Bezüge. Hat der Beamte andere Erben als seinen Ehepartner oder Kinder in seinem Testament festgehalten, erhalten diese das Geld.

Für Angestellte, die über die gesetzliche Krankenversicherung versichert sind, gibt es bereits seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Angehörige von Beamten erhalten dies nach seinem Ableben jedoch nach wie vor. 

Eine gesonderte Sterbegeldversicherung ist in der Regel überflüssig

Das Sterbegeld ist so hoch wie zwei Monatsgehälter des Beamten und wird ebenfalls an die Erben ausbezahlt. Anspruch auf das Sterbegeld haben der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner und Kinder oder Enkel des verstorbenen Beamten.

Eingesetzt werden kann das Geld zur Deckung der Bestattungskosten. Das Abschließen einer gesonderten Sterbegeldversicherung ist daher für Beamte meist überflüssig, außer ihr Gehalt ist so niedrig, dass das daran angelehnte Sterbegeld für eine Beerdigung nicht ausreichen würde.

Beerdigungen sind teuer

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Versicherung, mit der über einen festgelegten Zeitraum eine festgelegte Summe angespart werden kann, die von der Versicherungsgesellschaft noch mit Zinsen und Prämien aufgewertet wird.

Da Beerdigungen vier- bis fünfstellige Summen verschlingen können, machen sich viele Menschen zu Lebzeiten Sorgen darüber, das Geld dafür aufzubringen. Niemand möchte seinen Kindern Schulden hinterlassen, weshalb es vielen ein Anliegen ist, selbst Geld dafür anzusparen. Entscheidet man sich für eine Sterbegeldversicherung kann schon mit geringen monatlichen Beiträgen eine Summe angespart werden, die nach dem Ableben für die Deckung der Kosten verwendet werden kann.

Eine Sterbegeldversicherung ist eine persönliche Entscheidung

Hierzu zählen unter anderem die Kosten für den Grabstein, den Sarg, gegebenenfalls eine Urne, Karten, Zeitungsanzeigen und Blumengestecke, was sehr schnell sehr teuer werden kann. Der Vorteil einer Sterbegeldversicherung ist, dass sie bei der Versicherungsgesellschaft verbleibt wenn die anzusparende Summe erreicht wird und im Ernstfall jederzeit sofort verfügbar ist.

Ob eine Sterbegeldversicherung wirklich nötig ist, muss jeder für sich entscheiden. Auch aus anderen finanziellen Rücklagen können Beerdigungskosten gedeckt werden, weshalb der Abschluss dieser Versicherung nicht unbedingt notwendig ist.

Gerade Beamte sollten einmal für sich durchrechnen welche Summe ein zweifaches Monatsgehalt bei Ihnen ergibt und anhand dessen dann abwägen, ob eine derartige Versicherung für sie überhaupt noch Sinn macht.

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