Rechtsschutzversicherung: Welcher Leistungsumfang ist sinnvoll?

Eine Rechtsschutzversicherung ist an und für sich eine sinnvolle Angelegenheit. Allerdings sollten Sie auch hier beachten, was von der Versicherung wirklich übernommen wird, und den Leistungsumfang auf Ihre Lebensumstände abstimmen.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht alle Klagen
Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht dafür da, den Kampf gegen "den Rest der Welt" zu übernehmen. Diese Assekuranzen übernehmen Ihren Fall nur dann, wenn eine Klage eine reale Aussicht auf Erfolg bietet. Wenn abzusehen ist, dass Sie vor Gericht gute Karten haben, können Sie, nach einer Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung, einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.

Wenn Sie die Deckungszusage nicht erhalten, müssen Sie, trotz Rechtsschutzversicherung, den Anwalt und die Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen, oder auf eine Klage verzichten.

Rechtsschutzversicherung: Der richtige Leistungsumfang
Überlegen Sie genau, welche Risiken auf Sie zukommen können, und wogegen Sie sich absichern möchten. Für Mieter oder Vermieter kommt eine Eigentümer- oder Mieterrechtsschutzversicherung in Betracht, mit der Streitigkeiten rund ums Haus abgesichert sind. Für Verkehrsteilnehmer ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll. Eine Privatrechtsschutzversicherung hilft bei Streitigkeiten wegen Steuern und Abgaben, Schadensersatzansprüchen und fahrlässig begangenen Straftaten. Ob eine Berufsrechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt ganz von Ihrem Beruf ab.

Rechtsschutzversicherung: Diese Punkte sollten Sie beachten
Es gibt immer Risiken, die nicht von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Dazu gehören Streitigkeiten wegen Erbsachen, Kapitalanlagen, Baumaßnahmen oder Scheidungen – diese Risiken sind nicht versicherbar.

Auch der Geltungsbereich Ihrer Versicherung ist nicht unendlich: Im Ausland gelten Rechtsschutzversicherungen oft nur bis zu sechs Wochen, und die Deckungssumme ist dort meist auf 25.000 Euro begrenzt.

Der Versicherungsschutz beginnt auch nicht gleich mit der Vertragsunterzeichnung, sondern meist erst nach einer Wartezeit von drei Monaten. Der Grund für einen von der Versicherung zu deckenden Rechtsstreit darf nicht vor oder innerhalb dieser Frist liegen.