Rechtsschutzversicherung: Die Rechtsberatung hilft Ihnen beim Erbrecht

Erbstreitigkeiten zerrütten nicht nur manche Familie, sondern können vor Gericht sehr teuer werden. Anwalts – und Gerichtskosten in Höhe von mehreren Tausend Euro sind keine Seltenheit, da sich diese nach dem Streitwert bemessen. Deshalb schließen Rechtsschutzversicherer Erbrechtsprozesse grundsätzlich aus. Trotzdem kann Ihnen die Rechtsschutzversicherung hier von Nutzen sein.

Beratungen im Erbrecht

Erbrechtsstreitigkeiten fallen bei Rechtsschutzversicherungen unter die Leistungsausschlüsse, hierin sind sie dem Scheidungsrecht und der Klage wegen Mängeln bei Neubauten gleich. Aber dennoch können Sie sie im Erbrecht einsetzen.

Bei den meisten Anbietern finden Sie in den Versicherungsbedingungen den sogenannten Beratungsrechtsschutz. Dieser ist dafür da, Rechtsberatungen in Anspruch zu nehmen. Während dieser Beratungen lässt sich in aller Regel die Wahrscheinlichkeit abschätzen, ob ein Erbrechtsprozess Erfolgsaussichten hat, oder ob er keinen Sinn hat. Allerdings existieren teilweise erhebliche Unterschiede bezüglich der Ausgestaltung dieser Leistung, sodass sich hier der Vergleich der Anbieter nicht auf die Höhe des Beitrags beschränken darf.

Die Leistungspraxis der Versicherer und Ihr Beitrag

Es gilt hier die Regel, dass für alles geleistet wird, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Ist in Ihren Versicherungsbedingungen eine Rechtsberatung versichert – wovon Sie im Allgemeinen ausgehen können – so schließt diese alle Rechtsgebiete ein, die nicht explizit ausgeschlossen wurden, also auch Erbrechtsstreitigkeiten.

Die Höhe der versicherten Obergrenze des Betrages, der auch für Rechtsberatungen im Erbrecht zur Verfügung steht, liegt oft über dem vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Höchstsatz von 250 Euro oder 190 Euro für eine Erstberatung (§ 34 Abs. 1). Innerhalb dieses Rahmens dürfen und sollten Sie sich auch im Erbrecht beraten lassen.

Viele Rechtsschutzversicherer übernehmen Rechtsberatungskosten auch in nicht von vorn herein begrenzter Höhe. Vergessen Sie nicht, dass die Rechtsschutzversicherung eine Schadenversicherung ist. Der Beitrag, den Sie zahlen, ist nach dem Risiko kalkuliert, Sie zu versichern. Die Investition des Beitrags in eine teure Rechtsschutzversicherung lohnt sich oft nur dann, wenn sich bei Ihnen ein hohes Risiko realisieren kann – Sie also entweder häufig Leistungen zu beantragen haben, oder selten, aber hohe Leistungen.

Die Redaktion rät: Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den Versicherungen, die Sie von unabhängigen Finanzberatern prüfen lassen sollten. Diese Leute werden von Ihnen bezahlt und sind nicht Provisions- oder Courtageabhängig. Beide Vergütungsformen richten sich nach Versicherungssumme beziehungsweise Beitrag. Daher ist die Motivation des klassischen Vertriebes hier oft besonders hoch.