von Carla Pommerening, veröffentlicht in Rechtsschutzversicherung
Firmenrechtschutz - Was er umfasst
Wenn Sie Angestellte haben, kann es schnell zu Streitigkeiten kommen. Um einen Job herum gibt es die meisten rechtlichen Probleme. Oft geht es hier um betriebsbedingte Kündigung oder Kurzarbeit. Der Firmenrechtschutz mit Spezialstrafrecht umfasst Straf- und Ordnungswidrigkeiten-, disziplinar- und standesrechtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit der versicherten Betriebstätigkeit des Versicherungsnehmer stehen.
Rechtschutz beim Arbeitsrecht: Ermittlungen in der Chefetage sind heute an der Tagesordnung. Je vielschichtiger und verzweigter ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe ist, desto größer ist auch das strafrechtliche Risiko. Hier ein Beispiel, wo Rechtschutz beim Arbeitsstreit wichtig wird.
Firmenrechtschutz - Ein Fallbeispiel
Ein Mitarbeiter von Ihnen erleidet während seiner Arbeit einen Unfall mit Körperverletzung. Gegen Sie als Firmeninhaber wird ein Strafverfahren eröffnet. Es wird ihnen vorgeworfen, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften nicht genügend überwacht zu haben. Der in diesem Fall beauftragte spezialisierte Anwalt kann die Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Kosten in Höhe von 7.830€ übernimmt dann ihre Rechtschutzversicherung.
Firmenrechtschutz - Zweites Fallbeispiel
Nun kommt ein zweiter Fall für den Firmenrechtschutz, der das Arbeitsrecht beinhaltet. Ein Angestellter Ihrer Firma fügt dem Unternehmen durch jahrelange Unregelmäßigkeiten einen erheblichen Schaden zu. Sie als Arbeitgeber kündigen ihm fristlos und verlangen Schadenersatz Ihr Arbeitnehmer reicht eine Kündigungsschutzklage ein. Das Arbeitsgericht setzt den Streitwert auf 40.000€ fest. Der Rechtsstreit kostet 8.543€ in zwei Instanzen. Ein Rechtsstreit wird oft teurer als die Sache, um die es eigentlich geht.
Streitwert in EUR | Kosten in EUR * |
751,00 bis 900,- | 1305,06 |
901,00 bis 1200,- | 1651,14 |
1201,00 bis 1500,- | 1997,22 |
2001,00 bis 2500,- | 2882,24 |
5001,00 bis 6000,- | 5710,55 |
10.001,00 bis 12.500,- | 8886,70 |
25.001,00 bis 30.000,- | 12936,23 |
50.001,00 bis 65.000,- | 19486,69 |
*Dies ist ein Auszug aus der gesetzlichen Gebührenordnung für zwei Instanzen einschließlich der Mehrwertsteuer aber ohne Gebühren für Zeugen und Sachverständige.
Der Beitrag für den Firmenrechtschutz ist für Sie eine kalkulierbare Größe und eine Betriebsausgabe.
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