Zahnersatz: Was die Krankenkasse zahlt und was nicht

Wenn Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantate notwendig wird, sind gesetzlich Krankenversicherte oft verunsichert, was davon von der gesetzlichen Krankenkasse noch übernommen wird. Was gilt für Erwachsene, was für Kinder? Die DKV Deutsche Krankenversicherung gibt einen Überblick.

Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz keinen prozentualen Anteil mehr, sondern einen festen Zuschuss, der rund die Hälfte der sogenannten "Regelversorgung" abdeckt. Den Rest muss der Versicherte selbst tragen.

Zwar bezahlt die Krankenkasse die reinen Kontrollbesuche. Auch das Entfernen von Karies und eine einfache Zahnsteinentfernung (einmal jährlich) sowie Wurzel- oder Zahnfleischbehandlungen werden meist voll übernommen. Doch schon bei einer nötigen Füllung können für den Patienten erhebliche Kosten entstehen.

Während eine Amalgam-Füllung den Patienten noch immer nichts kostet, muss er für ein Gold-Inlay häufig bis zu 500 Euro zuzahlen, für die Keramikvariante unter Umständen sogar noch mehr.

Auch bei einer Krone fällt eine deutliche Finanzierungslücke an: Die Kassen schießen in diesem Fall rund 150 Euro zu. Tatsächlich kostet eine hochwertige Krone aber bis zu 1.000 Euro. Der Versicherte hat so zwar weiterhin grundsätzlich die freie Wahl: Einfache Brücke oder edles Implantat, Krone aus Metall, Gold, mit oder ohne Keramik-Überzug. Die Kasse aber leistet immer nur denselben Zuschuss. Das heißt: Wer bessere Qualität will, muss entsprechend tiefer in die eigene Tasche greifen.

Was gilt bei Zahnersatz für Kinder?

Grundsätzlich gelten für Kinder dieselben Regeln wie für Erwachsene. Bei einem Loch im Milchzahn gibt es demnach grundsätzlich folgende zwei Möglichkeiten: Entweder man entscheidet sich für eine Standardfüllung, die von der Kasse übernommen wird. Oder es soll eine hochwertigere Kunststofffüllung sein – dann allerdings mit Zuzahlung.

Die gesetzlichen Kassen übernehmen bei Minderjährigen allerdings einige Sonderbehandlungen: So können sie bei schwerwiegenderen Indikationen kieferorthopädisch behandelt werden. Zudem haben sie Anspruch auf prophylaktische Leistungen: Zum Beispiel eine Versiegelung der kariesanfälligen Backenzähne, eine Fluoridierung zur Kräftigung des Zahnschmelzes sowie wiederholte Mundhygiene-Unterweisungen.

Was nutzt eine private Zahnzusatzversicherung?

Je nach Tarif werden von einer privaten Zusatzversicherung bis zu 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz, Kronen oder Implantate und bis zu 100 Prozent für eine Zahnbehandlung erstattet. Wer auf diesen Schutz nicht verzichten will, sollte möglichst früh eine solche Zusatzversicherung abschließen – nicht erst, wenn die erste "Großbaustelle" im Gebiss enstanden ist.

Denn für bereits eingetretene Schäden, geplante oder angefangene Behandlungen muss der private Versicherer nicht aufkommen. Fehlbildungen der Kiefer können schon auftreten, bevor der erste Zahn zu sehen ist. Außerdem spielen Krankengeschichte und Alter des Versicherten bei der Berechnung der Beitragshöhe eine Rolle. Zudem können die privaten Versicherer Risikozuschläge erheben.