Wie sich EU-Ausländer in Deutschland versichern können

EU-Ausländer haben verschiedene Möglichkeiten sich in Deutschland zu versichern. Ihr vorheriger Versicherungsstatus entscheidet meist darüber, ob eine private oder eine gesetzliche Versicherung abgeschlossen werden kann. In manchen Fällen ist ein extra Versicherungsschutz aber gar nicht nötig.

Die Europäische Union bietet ihren Bewohnern viele Vorteile. So ist es EU-Bürgern nicht nur möglich, jederzeit ohne eine spezielle Arbeitserlaubnis oder ein Visum in einem anderen Land der EU zu arbeiten und zu leben. Auch ein Krankenversicherungsschutz kann als EU-Bürger meist problemlos in einem anderen Land abgeschlossen werden.

Wer aus einem anderen Land der EU nach Deutschland kommt, ist zunächst noch über seine bisherige Krankenversicherung versichert. Diese gibt nämlich auch immer eine Europäische Krankenversicherungskarte aus, die in jedem Mitgliedsstaat bei Behandlungen eingesetzt werden kann. Die einheimische Krankenkasse bezahlt dann im Ausland die Arzt- und Behandlungskosten – allerdings nur im Notfall.

Für Deutsche im Ausland gilt ebenfalls die Europäische Krankenversicherungskarte

Auch Deutsche können sich mit ihrer einheimischen Krankenversicherung im EU-Ausland in Notfällen behandeln lassen und benötigen keine zusätzliche Reisekrankenversicherung.

Für einen umfangreichen Schutz, wie er bei längeren Aufenthalten gewünscht ist, ist es für EU-Ausländer nötig, sich bei einer deutschen Krankenversicherung zu versichern, um nicht nur im Notfall abgesichert zu sein. Wer einen Job in Deutschland anfängt, wird sowieso automatisch über seinen Arbeitgeber krankenversichert und ist dann ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.

Krankenversicherung für selbstständige EU-Bürger in Deutschland

Wer in Deutschland noch auf Jobsuche ist oder selbstständig arbeitet, kann sich ebenfalls über eine deutsche Krankenversicherung versichern – allerdings dann auf eigene Faust. Selbstständige EU-Ausländer können sich entweder über eine private Krankenversicherung versichern, oder die Aufnahme in die gesetzliche Kasse beantragen.

Diese Regelung gilt dabei nicht nur für EU-Bürger, sondern auch für Ausländer aus allen anderen Staaten, die eine entsprechende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für eine selbstständige Tätigkeit haben. Gesetzlich versichern kann sich allerdings nur, wer auch vorher im Ausland schon in einer gesetzlichen Krankenversicherung war. 

Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse nachweisen

EU-Bürger müssenn die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse in ihrem Heimatland mit dem „Structured Electronic Document“ nachweisen, einem gesonderten Formular speziell für diesen Fall. Dieses Formular nachzureichen ist kein Problem, es muss noch nicht direkt bei der Antragsstellung vorliegen.

Für Personen, die in Deutschland auf Jobsuche sind und noch keiner Beschäftigung nachgehen, gelten andere Regeln. Zunächst greift für sie die Europäische Krankenversicherungskarte. Geht es um eine Behandlung, die absehbar ist und in nächster Zeit durchgeführt wird, wie zum Beispiel eine Geburt, empfiehlt es sich dies im Heimatland zu machen.

Heimatversicherung um deutsche Leistungen erweitern

Über die Europäische Krankenversicherungskarte sind diese Leistungen zunächst nämlich nicht abgedeckt. Wer aber als EU-Bürger in Deutschland auf Jobsuche ist und sich längere Zeit im Land aufhält, kann den Leistungsanspruch seiner Heimatversicherung um deutsche Sachleistungen erweitern.

Hierfür müssen die Bürger ein Formular ausfüllen und erhalten dann alle Leistungen, die das deutsche Gesundheitssystem für seine Bürger vorsieht. Auch hierfür müssen EU-Bürger ein Formular ausfüllen und einreichen und zwar den EU-Vordruck S1 der „mobilen Dokumente“. Sie bleiben allerdings in ihrer einheimischen Versicherung versichert und gehen erst richtig in die deutsche Versicherung über, wenn sie einen Job gefunden haben. 

Welche Möglichkeiten haben Arbeitslose?

Für Beschäftigungslose gilt, dass auch sie sich in einer deutschen Krankenversicherung versichern lassen können, und zwar wenn sie sich arbeitslos melden. Die Versicherung wird dann vom Amt getragen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie auch vorher schon in ihrem Land gesetzlich versichert waren. Bestand vorher eine private Versicherung, muss diese Form der Versicherung auch in Deutschland gewählt werden.

Manche private Versicherungen im Ausland gelten auch für Deutschland – der Versicherungsschutz kann dann beibehalten werden. Bürger, die über noch keine Krankenversicherung verfügen, können sich in Deutschland bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Dafür müssen sie nachweisen können, dass bisher noch kein Versicherungsschutz in einer privaten oder gesetzlichen Kasse bestand.

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