Welche Zusatzleistungen bietet die gesetzliche Krankenversicherung an?

Jede Krankenkasse bietet unterschiedliche Zusatzleistungen an, weshalb es lohnen kann, die gesetzliche Krankenversicherung zu prüfen. Schließlich kann es sein, dass die benötigte oder gewünschte Leistung von einer anderen Kasse übernommen wird, von der eigenen aber nicht. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel!

Wenn man an die gesetzliche Krankenversicherung denkt, denkt man an wenig Extras, Mehrbettzimmer im Krankenhaus und lange Wartezeiten bei Arztterminen. Grundsätzlich sind auch rund 95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch V geregelt, wodurch den Krankenkassen wenig Spielraum bleibt, ihren Kunden Leistungen über die Pflichtabsicherung hinaus zu bieten.

Im Leistungskatalog festgelegt sind beispielsweise die Gewährung von Mutterschafts- oder Krankengeld, eine ärztliche und zahnärztliche Grundversorgung, die Versorgung mit Arznei- und notwendigen Hilfs- und Heilmitteln und die Möglichkeit zur Rehabilitation.

Krankenkassen locken Kunden mit Zusatzleistungen

Dennoch gibt es viele Krankenkassen, die im Rahmen der 5 % Spielraum die ihnen bleiben viele Zusatzleistungen anbieten. Auf diese Weise sollen Kunden gelockt und die Grundversorgung aufgestockt werden. Denn je mehr Zusatzleistungen eine gesetzliche Krankenkasse anbietet, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich viele Menschen dort versichern.

Auch unbeliebte Programme werden regelmäßig aus den Zusatzleistungen gestrichen und durch andere ersetzt. So ist die Übernahme von Kosten für alternative Heilmethoden und Homöopathie in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus gerückt, was von vielen gerne angenommen wird. Akkupunktur ist dabei die beliebteste Zusatzleistung, die im Rahmen von alternativen Methoden immer häufiger von Krankenkassen übernommen wird. 

Jede Kasse bietet andere Schwerpunkte

Allerdings hat jeder seine eigenen Bedürfnisse und die Zusatzleistungen unterscheiden sich teilweise so stark voneinander, dass nicht für jeden jede gesetzliche Krankenkasse in Frage kommt. Die größten Unterschiede in Bezug auf die Kostenübernahme gibt es tatsächlich bei den alternativen Heilmethoden und Naturheilverfahren.

Doch auch Chirotherapie, alternative Krebstherapie, Eigenbluttherapie oder eine Bachblütentherapie werden von manchen Krankenkassen zum Teil oder ganz übernommen. Dabei kann es vorkommen, dass sich das Angebot derselben Krankenkasse in Schleswig-Holstein und Bayern unterscheidet – diese können ihre Leistungen nämlich je nach Region anbieten und müssen nicht bundesweit einheitlich agieren.

Prüfen Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungstarif

Eine Haushaltshilfe, eine neue Brille, Reiseimpfungen, künstliche Befruchtung, Zahnreinigungen oder Osteopathie sind weitere Leistungen, die einige gesetzliche Krankenversicherungsgesellschaften abdecken und die je nach persönlicher Situation durchaus sinnvoll sein können.

Für gesetzlich Krankenversicherte, die auf eine bestimmte Behandlungsmethode angewiesen sind oder besonderen Wert auf die Kostenübernahme bestimmter Leistungen legen, sollten sich bei ihrer Krankenkasse informieren, ob sie diese gewünschten Leistungen übernimmt. Wenn nicht, lohnt sich ein Vergleich mit anderen Kassen, schließlich ist ein Wechsel der Krankenkasse problemlos möglich.

Wechseln Sie Ihre Kasse, wenn die Leistungen nicht zu Ihnen passen

Im Rahmen dieser Zusatzleistungen erheben auch viele Kassen unterschiedliche Zusatzbeiträge, deren Höhe sie seit Beginn des Jahres 2015 selbst bestimmen können. Zwischen 0 und 1,3 % betragen diese Zusatzbeiträge, die zusätzlich zu den 14,6 % bei den verschiedenen Kassen noch fällig werden. Sie entscheiden über die endgültige monatliche Beitragshöhe.

Wer für sich eine Krankenkasse findet, die keinen oder nur einen geringen Zusatzbeitrag erhebt und trotzdem das Leistungsspektrum abdeckt, das jemand für sich erwartet, sollte er unbedingt wechseln. Gesetzliche Krankenkassen haben im Gegensatz zu den Privaten nicht das Recht, jemandem die Aufnahme zu verweigern. Entspricht die Kasse doch nicht den Erwartungen, können Versicherte nach einer Frist von 18 Monaten wieder zurück wechseln.

Lesen Sie mehr zum Wechsel der Krankenversicherung und den Besonderheiten dabei in diesem Artikel!