So stellen Sie einen Reha-Antrag

Um einen Reha-Antrag zu stellen, ist es nötig, dass Sie eng mit Ihrem Arzt zusammenarbeiten. Er muss die Notwendigkeit der Reha anhand Ihres Befunds begründen. Über einen Selbstauskunftsbogen können auch Sie noch einmal Ihr Leiden schildern. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel!

Personen, die eine Reha brauchen, müssen zu diesem Zweck einen Antrag stellen. Die Reha kann zur medizinischen, sozialen oder beruflichen Rehabilitation erfolgen und muss beim zuständigen Kostenträger angefragt werden.

Häufig werden aus medizinischen Gründen Rehabilitationen gemacht. Eine Notwendigkeit besteht häufig nach schweren Krankheiten oder Verletzungen, um die Person wieder in den vorher existierenden Zustand zu versetzen.

Über einen Reha-Antrag entscheidet der behandelnde Arzt     

Eine Rehabilitation erfolgt meist in Zusammenarbeit mit Ärzten und kann sowohl stationär als auch ambulant erfolgen. Eine Rehabilitation wird aber meist erst dann verordnet, wenn eine ambulante Behandlung nicht mehr ausreicht. Die Kosten einer Reha übernimmt meist die gesetzliche Krankenversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung.

Um nun den Reha-Antrag zu stellen, müssen die Betroffenen verschiedene Dinge berücksichtigen. Wenn sie das Gefühl haben eine Rehabilitation zu benötigen, müssen sie zunächst ein Gespräch mit ihrem behandelnden Arzt führen. Ob eine Reha für diese Personen dann in Frage kommt, kann er anhand seiner Krankenakte einschätzen.

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Die Kosten können von verschiedenen Stellen übernommen werden

Der Arzt muss dann in einem nächsten Schritt einen Befundbericht erstellen, der dem Reha-Antrag beigefügt wird. Dieser Bericht basiert auf der Diagnose. Zusätzlich müssen die Patienten noch einen Selbstauskunftsbogen ausfüllen, der Auskunft über ihr persönliches Krankheitsempfinden und ihre Krankengeschichte geben soll.

Nachdem der Reha-Antrag dann bei den jeweiligen Leistungsträgern eingegangen ist (Krankenversicherung/Rentenversicherung), klären diese untereinander ab, wer die Kosten übernimmt. Lehnt die Instanz, die zuerst angesprochen wird, die Finanzierung der Reha ab, dann kann der Reha-Antrag innerhalb von 14 Tagen an die zuständige Instanz weitergeleitet werden. Wird dieser Schritt nicht gemacht, dann ist laut Gesetz der zuerst angesprochene zuständig.

Die Patienten haben bei einer Reha, die nicht an einen Krankenhausaufenthalt anschließt, ein wenig Mitspracherecht bei der Auswahl der Klinik und dürfen persönliche Wünsche einbringen. Prinzipiell zählt aber das medizinische Angebot einer Klinik und nicht die Lage oder ähnliches.

Wenn die Reha an den Krankenhausaufenthalt anschließt

Für den Fall, dass die Reha direkt nach einem Krankenhausaufenthalt stattfinden soll gelten gesonderte Regeln, damit eine schnelle Verlegung des Patienten vom Krankenhaus in die Reha-Einrichtung möglich ist.

Der behandelnde Krankenhausarzt beziehungsweise der Sozialdienst der Klinik, in dem die Person liegt, stellt dann den Antrag für die Reha. Wird diese dann durch die zuständige Instanz genehmigt, regelt der Sozialdienst dann meistens die Anmeldung in der Klinik und den Transport vom Krankenhaus dorthin.

Bei Beamten übernimmt die Beihilfe zum Teil die Kosten für die medizinische Reha. Grundsätzlich gilt für eine Reha: Eine ambulante Reha wird einer stationären vorgezogen, ebenso wie eine Reha der Rente beziehungsweise Frührente vorgezogen wird. Einerseits müssen natürlich die Kosten abgewogen werden, andererseits aber auch das Wohlbefinden des Patienten.

Was Sie beim Ausfüllen des Reha-Antrags beachten sollten

Geben Sie in dem Selbstauskunftsbogen ruhig großzügig Ihr Leiden an. Je größer das Spektrum der Beschwerden ist, die Sie haben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Reha bezahlt wird. Den Antrag erhalten Sie bei der Servicestelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei Ihrer Krankenkasse. Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen.

Bei Fragen bezüglich des Antrags können Sie Rücksprache mit Ihrem Arzt halten. Je ausführlicher der Arzt die Notwendigkeit der Reha begründet, desto wahrscheinlicher ist es, dass dem Reha-Antrag zugestimmt wird.

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