Krankentagegeld: Wann eine Zusatzversicherung nötig ist

Besonders für Selbstständige kann eine Krankheit neben den gesundheitlichen Auswirkungen auch finanziell ein großes Problem sein. Schließlich kann während einer Erkrankung schon ab dem ersten Tag kein Einkommen mehr erarbeitet werden, was langfristig ohne entsprechende Rücklagen zum Problem wird. Eine Krankenzusatzversicherung für ein Tagegeld kann Abhilfe schaffen.

Arbeitnehmer, die krank werden, müssen sich in der Regel keine Gedanken machen. Der Lohn wird sechs Wochen lang weitergezahlt, sodass sie ohne finanzielle Sorgen in Ruhe wieder genesen können. Dauert die Krankheit länger an und die Krankschreibung geht über die sechs Wochen hinaus, greift die Krankenkasse ein und zahlt dem Arbeitnehmer ein Krankengeld aus.

Dieses bemisst sich am Lohn und beträgt 70 % des Bruttlohns. Arbeitnehmer, die absehen können, dass sie länger als nur sechs Wochen krank sein werden, müssen dieses Krankengeld mit einem entsprechenden Attest des Arztes bei ihrer Krankenkasse beantragen. Es wird dann ab dem 1. Tag der 7. Woche (dem 43. Tag) ausbezahlt und sichert so das Grundauskommen während der Krankheit.

Wann eine private Krankentagegeldversicherung lohnt

Für Selbstständige, die krank werden, gibt es diese Sicherung durch den Arbeitgeber nicht, da sie keinen Arbeitgeber haben. Wer als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert ist, hat die Wahl, ob er Krankengeld von seiner Kasse erhalten möchte oder nicht. Er zahlt dann einen monatlichen durchschnittlichen Aufschlag von 0,9 %, maximal aber 24,75 € im Monat. Wie auch bei Arbeitnehmern wird das Krankengeld nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt.

Wem diese Zeitspanne zu lang ist, der sollte eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, die auch schon früher greift. Wer seine Tagegeldleistungen schon vor der siebten Woche benötigt, da er sonst die finanzielle Lücke nicht überbrücken kann, kann sich gegen eine gesetzliche Krankengeldversicherung und für eine rein private Leistung entscheiden.

Selbstständige in der PKV sind in der Regel ebenso wie Beamte gut versorgt

Private Krankentagegeldversicherungen erfordern in der Regel eine Gesundheitsprüfung, weshalb diese Versicherung nicht erst abgeschlossen werden sollte, wenn jemand krank ist. Arbeitnehmer, die privat versichert sind, erhalten nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung kein Krankengeld. Sie sollten eine Krankenzusatzversicherung abschließen, die das Krankentagegeld ab dem 43. Tag abdeckt.

Selbstständige in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel über die PKV mit Krankengeld versorgt. Es lohnt sich, regelmäßig zu prüfen, ob die Höhe des Krankengeldes zur momentanen Einkommenssituation passt, oder ob der Tarif aufgestockt oder gesenkt werden sollte. 

Beamte müssen sich um ihr Krankentagegeld keine Sorgen machen. Normalerweise werden für sie die Bezüge auch in einer längeren Krankheitsphase ohne Frist weiter ausbezahlt.

Was bei einer Antragsstellung wichtig ist

Krankengeld wird immer steuerfrei ausbezahlt und kann maximal 90 % des letzten Nettolohns betragen. Wer eine Krankentagegeld-Zusatzversicherung abschließt, der sollte auf verschiedene Merkmale bei der Tarifwahl achten.

Wird eine Gesundheitsprüfung gefordert? Tarife ohne Gesundheitsprüfung sind meist teurer als einer mit Prüfung. Weiterhin sollte die Leistung auch bei einer anteiligen Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden. Wie es bei einer Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit aussieht, sollten Selbstständige ebenfalls überdenken.

Für Selbstständige ist es noch wichtig zu wissen, dass bei einem Rückfall die Krankheitstage zusammengezählt werden. Darüber hinaus sind kaum Tarife ohne Altersrückstellungen verfügbar. Es empfiehlt sich entweder mit einem unabhängigen Versicherungsmakler oder mithilfe des Internets und verschiedener Vergleichsrechner zahlreiche Angebote zu prüfen und gegeneinander abzuwägen. 

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