Worauf Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten

Als Selbstständiger wollen Sie sich unbedingt gegen Berufsunfähigkeit privat absichern - die gesetzlichen Leistungen fallen für die nach 1960 geborenen praktisch flach. Auf diese Punkte sollten Sie bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten.
1. Volle Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit
Ab 50 % Berufsunfähigkeit sollten Sie die volle vereinbarte Rente erhalten. Oft wird Ihnen angeboten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, bei der Sie bei 25 bis 75prozentiger Berufsunfähigkeit auch nur anteilig Rente erhalten. Davon ist abzuraten.
2. Ausdrücklicher Verzicht auf "abstrakte Verweisung"
In manchen Verträgen behält es sich die Versicherung vor, im Falle eines Falles auf eine andere "abstrakte" Tätigkeit zu verweisen. Darauf sollten Sie sich auf gar keinen Fall einlassen.
Denn: Dann erhalten Sie die vereinbarte Rente nicht, solange Sie aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung eine andere Tätigkeit ausüben könnten.

3. Verzicht auf Rücktrittsrecht bei falschen Angaben im Vertrag
Wenn Sie Vorerkrankungen im Antragsformular verschweigen, kann der Versicherer bei einer späteren Berufsunfähigkeit vom Vertrag zurücktreten – Sie bekommen dann keine Rente, aber auch Ihre Beiträge nicht zurück! Bei versehentlich falschen Angaben verzichten einige Versicherer nach 5 Jahren auf ihr Rücktrittsrecht – eine günstige Klausel für Sie.

4. Leistung bereits ab 6 Monaten
In den Vertragsbedingungen sollte festgelegt sein, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen muss, wenn die Prognose auf zumindest "voraussichtlich 6 Monate Berufsunfähigkeit" lautet ("verkürzter Prognosezeitraum").

5. Rückwirkende Leistungen
Es sollte immer gewährleistet sein, dass der Versicherer die vereinbarte Rente rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit zahlt.