3. Verzicht auf Rücktrittsrecht bei falschen Angaben im Vertrag
Wenn Sie Vorerkrankungen im Antragsformular verschweigen, kann der Versicherer bei einer späteren Berufsunfähigkeit vom Vertrag zurücktreten – Sie bekommen dann keine Rente, aber auch Ihre Beiträge nicht zurück! Bei versehentlich falschen Angaben verzichten einige Versicherer nach 5 Jahren auf ihr Rücktrittsrecht – eine günstige Klausel für Sie.
4. Leistung bereits ab 6 Monaten
In den Vertragsbedingungen sollte festgelegt sein, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen muss, wenn die Prognose auf zumindest "voraussichtlich 6 Monate Berufsunfähigkeit" lautet ("verkürzter Prognosezeitraum").
5. Rückwirkende Leistungen
Es sollte immer gewährleistet sein, dass der Versicherer die vereinbarte Rente rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit zahlt.