Die Tücken bei günstigen Autoversicherungen

Bis zum 30.11. können Verbraucher in diesem Jahr wieder ihre Autoversicherung kündigen und zu Jahresbeginn zu einem anderen Anbieter wechseln. Damit lässt sich viel Geld sparen. Bei manchen billigen Policen bekommt der Kunde aber auch nur reduzierten Schutz.

Vor allem bei jungen Leuten lässt sich das monatliche Budget erheblich entlasten, wenn sie bei den über 100 Gesellschaften nach günstigeren Angeboten suchen. Der Grund: Junge Leute haben noch wenige Jahre ohne Schaden vorzuweisen und werden deshalb in hohen Tarifen eingestuft. Der Wechsel zu einer günstigeren Gesellschaft macht sich dann besonders bemerkbar.

Es gibt aber nicht nur Preis-, sondern auch Qualitätsunterschiede. Längst vorbei sind die Zeiten, als die Autoversicherer mehr oder weniger einheitliche Versicherungsbedingungen hatten. Hier ein Überblick, worauf Autofahrer beim Vergleich achten sollten.

Schaden-Rückstufung

Wer einen Schaden verursacht, wird zurückstuft, verliert also den Rabatt für schadenfreie Versicherungszeit. Das erhöht die künftige Prämie. Um wie viel zurückgestuft wird, kann das Versicherungsunternehmen frei festlegen. Manche Anbieter bestrafen einen Schadenfall mehr als andere.

Werkstatt-Wahl

Bei günstigen Kaskoversicherungen lässt sich der Kunde mitunter auf eine Werkstattbindung ein. Das bedeutet: Im Schadenfall darf der Wagen nur in  einer vom Kfz-Versicherer ausgesuchten Werkstatt repariert werden. Automobilverbände argwöhnen, im Interesse des Kfz-Versicherers gehe es dann nicht um eine optimale, sondern um eine günstige Reparatur.

Neuwertentschädigung

Schon kurz nach dem Kauf ist der Wert eines Neuwagens in der Regel um 20 Prozent und mehr gesunken. Ereignet sich ein Totalschaden oder Diebstahl, ist es sehr ärgerlich für den Eigentümer, wenn er nur den Marktwert ersetzt bekommt. Ein neues Auto könnte er sich damit nicht kaufen. Manche Kfz-Versicherer zahlen den Neuwagenpreis nur in den ersten sechs Monaten ab Anmeldung, andere indes noch in den ersten 12 oder sogar 18 oder 24 Monaten.

Wildschäden

In der Kaskoversicherung ist grundsätzlich nur ein Schaden versichert, der durch den Zusammenstoß mit Haarwild passiert ist. Unter Haarwild verstehen die Versicherer z. B. Rehe und Wildschweine. Bei einer erweiterten Deckung werden auch Schäden etwa durch den Zusammenstoß mit Schafen oder Pferden oder sogar mit allen Tieren erstattet.

Grobe Fahrlässigkeit

Einige Versicherer bieten in der Kaskoversicherung auch vollen Schutz für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden (ansonsten kann anteilig zum Verschulden gekürzt werden). Genau lesen: Je nach Tarif gilt das generell oder nur zum Teil, z. B. beim Überfahren einer roten Ampel.

Der Wechsel eines Kfz-Versicherers ist in der Regel zum Ende des Kalenderjahres möglich, denn die meisten Versicherungsverträge laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Kündigung muss bei solchen Verträgen bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingehen.