von Cornelia Lohs, veröffentlicht in Rente
Wie Sie als Minijobber einen höheren Anspruch auf Rente erwerben
Viele Arbeitnehmer, deren Einkommen nicht reicht, arbeiten nach Feierabend oder am Wochenende in einem Minijob. Für rund fünf Millionen Menschen ist dieser jedoch die einzige berufliche Tätigkeit.
Der Minijob wird gern auch 400-Euro-Job genannt. Das ist nur bedingt richtig, denn in vielen Minijobs wird weniger als dieser Betrag gezahlt. Richtig ist, dass Jobs bis zu einem monatlichen Verdienst von 400 Euro versicherungsfrei sind. Wird diese Grenze überschritten, ist der Minijob versicherungspflichtig. Minijobber können also in mehreren Minijobs arbeiten und bleiben sozialversicherungsfrei, solange diese Jobs in der Summe nicht mehr als 400 Euro monatlich einbringen (z. B. zwei Jobs à 200 Euro, vier Jobs à 100 Euro).
Viel Rente ist mit einem Monatseinkommen von maximal 400 Euro nicht zu erwarten. Wenn Sie als Minijobber nun freiwillig auf Ihre Versicherungsfreiheit verzichten, können Sie sich für Ihr Alter besser absichern, indem Sie den vom Arbeitgeber pauschal abgeführten gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche aufstocken.
Der Beitrag dazu ist gar nicht einmal so hoch - zumindest nicht, wenn Sie in einem Gewerbebetrieb arbeiten. Mit der Aufstockung erwerben Sie sich nicht nur einen höheren Anspruch auf Rente, sondern auch ein Anrecht auf Kuren und Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Sogar einen Riester-Anspruch können Sie sich sichern.
Bitte beachten Sie: Der Verzicht auf Versicherungsfreiheit gilt für den gesamten Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses. Widerrufen werden kann er nicht. Wenn Sie kündigen und einen neuen (bzw. zusätzlichen) Minijob starten, müssen Sie den Verzicht auf Versicherungsfreiheit erneut abgeben.

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