Wann bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente?

Wer dauerhaft erkrankt und aus diesen Gründen nicht mehr arbeiten kann, sieht sich oft vor dem sozialen Abstieg und fühlt sich von der Gesellschaft ausgegrenzt. Das muss nicht sein! Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt zum einen Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, um einen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Wo das nicht möglich ist, gibt es Rente.

Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Nicht jeder, der schwer erkrankt, bekommt auch Rente. Um eine solche Rente zu erhalten, müssen sowohl die versicherungsrechtlichen als auch die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sein. Bereits bei den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird es kompliziert, sodass es viele Fälle gibt, in denen der Versicherungsträger die Rente zu Unrecht ablehnt.

Zuerst wird geprüft, ob die sogenannte Wartezeit erfüllt ist. Es müssen für mindestens 5 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sein, um einen Anspruch zu haben. Und was ist, wenn ich während der Berufsausbildung erkranke und noch keine 5 Jahre eingezahlt habe? Wer während oder innerhalb von 6 Jahren nach einer Ausbildung oder wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, einer Wehrdienstbeschädigung, einer Zivildienstbeschädigung oder eines Gewahrsams erwerbsgemindert wird, braucht keine 5 Jahre eingezahlt zu haben.

Alle anderen müssen noch eine weitere versicherungsrechtliche Voraussetzung erfüllen, und zwar in den letzten 5 Jahren vor der Erkrankung, 3 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Freiwillige Beiträge reichen nicht aus, bis auf eine Ausnahme. Wer bis 31.12.1983 bereits die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat, bekommt die Rente auch ohne die 3 Jahre Pflichtbeiträge, wenn sie oder er ab 01.01.1984 ununterbrochen versichert war.

Dafür zählen auch freiwillige Beiträge, Anrechnungszeiten und ähnliches. Weitere Ausnahmen gelten für die Fälle, in denen wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit in den letzten 5 Jahren nicht die erforderlichen 3 Jahre Beiträge gezahlt werden konnten.

Lassen Sie sich beraten

Lassen Sie sich deshalb immer beraten, wenn sie eine Rentenablehnung erhalten. Durch die Überlastung der Behörden, werden nicht immer alle Ausnahmen und Sonderfälle geprüft. Im Widerspruchsverfahren lässt sich in vielen Fällen der Rentenanspruch noch durchsetzen. Wer sich nach sachkundiger Beratung im Recht glaubt, sollte auch nicht davor zurückschrecken, seinen Rentenanspruch gerichtlich durchzusetzen. Zuständig sind die Sozialgerichte für Rentenstreitigkeiten. Das Verfahren ist für die Bürger kostenfrei. Wer sich von einem Rentenberater oder Anwalt oder von einem Sozialverband sachkundig vertreten lässt, muss dafür Kosten einplanen. Gewerkschaften vertreten ihre Mitglieder in der Regel kostenfrei. In den meisten Fällen ist eine Rechtsvertretung empfehlenswert.

Die häufigsten Streitigkeiten entbrennen aber nicht wegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Oft wird die Rente abgelehnt, weil die Rentenversicherung der Meinung ist, das die oder der Antragsteller nicht krank genug ist und noch arbeiten gehen kann.

Der Gesetzgeber hat im 6. Sozialgesetzbuch folgende medizinische Anspruchsvoraussetzungen formuliert: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit (Anmerkung des Autors: mehr als 6 Monate) außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind auch

  • Versicherte, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können
  • Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt teilgenommen haben

Teilweise erwerbsgemindert sind

  • Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
In der Praxis bekommen Antragsteller auch dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn das Leistungsvermögen unter 6 h täglich gesunken ist, wenn kein Teilzeitarbeitsplatz möglich ist.

Wie werden die medizinischen Voraussetzungen überprüft?

Die Rentenversicherung holt von allen behandelnden Ärzten Befundberichte ein und lässt diese von eigenen Medizinern auswerten. Wenn das nicht reicht, werden die Antragsteller von Gutachtern untersucht. Die Gutachter müssen auch einschätzen, ob und in welchem Umfang die Antragsteller noch leistungsfähig sind. Danach trifft die Rentenversicherung ihre Entscheidung.
Es ist deshalb für jeden Rentenantragssteller wichtig

  • alle Erkrankungen bei den behandelnden Ärzten befunden und detailliert dokumentieren zu lassen
  • im Rentenantrag und bei Gutachtern alle Beschwerden so genau wie möglich zu schildern und alle behandelnden Ärzte und Klinikaufenthalte der letzten 2 bis 3 Jahre anzugeben
  • die Gutachten darauf zu überprüfen, ob alle selbst gemachten Angaben korrekt wiedergegeben sind

Es kann für das Rentenverfahren hilfreich sein, die Auswirkungen der Erkrankungen auf das eigene Leben und die damit verbundenen Einschränkungen schriftlich zu beschreiben. Z. B ob und in welchem Umfang noch Hausarbeit möglich ist, oder ob ein Rückzug aus den sozialen und gesellschaftlichen Leben erfolgt, welche Arbeiten oder Hobbys nicht mehr ausgeführt werden können.
Oft werden Rentenanträge aus medizinischen Gründen zu Unrecht abgelehnt, weil die Beratungsärzte oder Gutachter den Gesundheitszustand und die Beschwerden des Antragstellers nicht umfassend bewertet haben. Eine häufige Ursache ist, dass nicht alle Beschwerden vom Antragsteller angegeben wurden, oftmals besonders die Beschwerden im psychischen Bereich. In vielen Fällen führt die Kombination von organischen und psychischen Erkrankungen zur Erwerbsminderung und damit zu Rente.

Wer nicht alle Erkrankungen von Ärzten untersuchen und behandeln lässt, riskiert im Falle der Erwerbsminderung die Ablehnung der Rente. Genauso wichtig ist es bei den Gutachtern umfassend alle medizinischen Beschwerden zu schildern, nichts zu übertreiben, aber auch nichts weg zu lassen.

In der Praxis stelle ich immer wieder fest, das besonders viele Männer sich davor scheuen, einen Psychiater oder Psychologen aufzusuchen, bzw. über solche Beschwerden zu berichten. Dabei ist viel Unkenntnis über psychische Krankheitsbilder im Spiel.

Viele wissen z. B. nicht, dass chronische Schmerzen oft nicht mehr auf organische Ursachen zurückzuführen sind, sondern auf eine psychische Erkrankung. Folgeerscheinungen, wie eine zerstörte Schlafstruktur, damit verbundene mangelnde Konzentrationsfähigkeit, Tagesmüdigkeit usw. sind leistungsmindernde Faktoren, die zum einen einer komplexen psychologischen Behandlung bedürfen, aber auch bei entsprechender Leistungsminderung zu einer Berentung führen.

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