So wird die Erwerbsminderungsrente besteuert

Wie die Altersrente wird auch die Erwerbsminderungsrente besteuert. Dies funktioniert nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Wie hoch diese genau ausfällt und ab wann Steuern gezahlt werden müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

Eine Erwerbsminderungsrente erhält jeder Arbeitnehmer, der nur noch eingeschränkt in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. In Deutschland ist das immerhin jeder Vierte! Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Medizinische oder psychologische Gutachten müssen mit zahlreichen versicherungsrechtlichen Formularen eingereicht und geprüft werden.

Auch die Erwerbsminderungsrente muss versteuert werden

Seit im Jahr 2005 das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten ist, müssen auch Renten versteuert werden. Das gilt auch für die Erwerbsminderungsrente, was die ohnehin schon niedrige Versorgung noch mehr schmälert.

 Bis 2005 wurde die Erwerbsminderungsrente mit dem Ertragsanteil versteuert, die steuerlichen Regelungen wurden aber geändert und seit dem greift die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass Personen steuerliche Vorteile haben bevor die Rentenzeit beginnt und Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Im Gegenzug müssen in der Rente höhere Steuern bezahlt werden. In Hinblick auf die Erwerbsminderungsrente führt dies zu einer Verringerung der Bezüge, da der Fiskus genau auf diese zugreift.

Dies geschieht allerdings erst dann, wenn der Grundfreibetrag nach Einkommensteuergesetz überschritten wird. 2014 beträgt der Grundfreibetrag 8.354 Euro. Alles unter diesem Betrag ist steuerfrei. Solange die Rentenzahlungen also unterhalb des Freibetrags liegen, müssen diese auch nicht versteuert werden.

Die Steuerhöhe, die für die Erwerbsminderungsrente fällig wird, ist individuell verschieden

Die Steuerhöhe, die für eine Person gilt, wird dabei individuell ermittelt. Sie hängt davon ab, wann eine Person das erste Mal in die Erwerbsminderungsrente eingetreten ist. 2005 waren es 50 % der Rentenzahlungen, 2010 60 % und so erhöht sich der Prozentsatz bis 2040 auf 100 %. 2 % jährlich sind es, um die sich der Satz erhöht.

Ist eine Person also 2010 in die Erwerbsminderungsrente eingetreten, so werden 60 % der Bezüge versteuert. Im Umkehrschluss heißt das, dass 40 % der Rente steuerfrei bezogen werden können. Tritt eine Person 2040 in die Erwerbsminderungsrente ein, so muss sie bis dahin 100 % ihrer Rente versteuern.

Der Steuersatz, der beim Eintritt in die Erwerbsminderungsrente festgesetzt wird, bleibt bestehen. Das heißt, dass eine Person die zu Beginn der Erwerbsminderung 60 % ihres Einkommens versteuern muss, auch in Zukunft immer bei 60 % Versteuerung bleiben wird.

Da die Erwerbsminderungsrente meist niedrig ist, ist sie größtenteils steuerfrei

Die Erwerbsminderungsrente beträgt circa ein Drittel des bisherigen Einkommens. Da sie somit im deutschen Durchschnitt ungefähr 700 Euro pro Monat beträgt, ist der Großteil der Rente in der Regel steuerfrei. Die Erwerbsminderungsrente wird netto überwiesen, die Betroffenen müssen sich also nicht noch um die Abgaben an das Finanzamt kümmern.

Da eine Erwerbsminderungsrente meist zu niedrig ist, um davon gut leben zu können, sollten Arbeitnehmer schon früh durch private Absicherung vorsorgen. Falls die Betroffenen keine private Absicherung haben oder sie auch mit dieser unter das Existenzminimum fallen, greift das Sozialamt. Den Personen steht dann die sogenannte Grundsicherung zu.

Mehr zum Thema Erwerbsminderungsrente lesen Sie in diesem Artikel!