Renteneintrittsalter – Welches gilt für Sie?

Nach vielen Rentenreformen sind sich die meisten Deutschen gar nicht mehr so sicher, welches Renteneintrittsalter nun für sie gilt. In diesem Artikel möchten wir Ihnen erklären, welche Jahrgänge welches Renteneintrittsalter haben und wie die Grenzen berechnet werden.

Der aktuelle Stand ist das Renteneintrittsalter für Männer und Frauen von 67 Jahren. Allerdings sind hier nur bestimmte Jahrgänge betroffen – wer beispielsweise vor dem Jahr 1952 geboren ist, der bleibt von der Neuerung ausgeschlossen – die Jahrgänge danach erleben eine stufenweise Anpassung.

Von der Neuerung nicht betroffen sind Männer die 45 Beitragsjahre nachweisen, ebenso für Frauen unter schwierigeren Umständen, hier werden die Wartezeiten wegen Kindererziehung und sonstiges dazugezählt.

Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters

Die Altersrente wird schrittweise angehoben vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr bis 2029. Der demografische Wandel zeigt auf, dass statistisch bereits jetzt 18,3 Rentenjahre für Männer und 20,6 Jahre für Frauen gesehen werden. Um das finanzieren zu können, wird die Rente bis auf 67 Jahre angehoben.

Die Versicherten mit dem Geburtsjahr 1949 werden mit 65 Jahren und drei Monaten die Regelaltersgrenze erreicht haben. Für die folgenden Jahrgänge wird die Regelaltersgrenze um einen Monat angehoben, späterhin um zwei Monate pro Jahrgang. Für die Jahrgänge 1964 und jünger wird dann das Rentenalter bei 67 Jahren liegen.

Welches Rentenalter ist relevant?

Wer mit 65 Jahren in Rente gehen will der muss auch weiterhin mit Abschlägen rechnen, da die Regelungen (Altersgrenze 63, Altersgrenze 60) angehoben werden, das Rentenalter steigt somit. Dennoch können besonders langjährig Versicherte trotz des neuen Renteneintrittsalters ohne Abschläge in Rente gehen. Dazu muss eine Wartezeit von 45 Beitragsjahren erfüllt werden.

Diese Beitragsjahre dürfen sich aber nur aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen oder Kindererziehungszeiten als auch Pflege zusammensetzen. Arbeitslosenzeiten werden noch nicht berücksichtigt, dies soll sich allerdings ab dem 1. Juli 2014 ändern, denn ab da werden fünf Jahre Arbeitslosigkeit in die Beitragsjahre hinein gerechnet. Sind 35 Versicherungsjahre aufgelaufen, so kann mit einem Alter von 63 Jahren die Rente in Anspruch genommen werden.

Dafür werden dann aber Abschläge fällig und zwar in Höhe von 0,3 % für jeden Monat vorzeitigem Renteneintrittsalter, insgesamt können dabei 14,4 % an Abschlag fällig werden.

Rentenalter für Frauen und Schwerbehinderte

Für Frauen die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden, die eine Wartezeit von 15 Jahren nachweisen können und seit dem 40. Lebensjahr volle 10 Jahre gearbeitet haben, können mit 65 die Rente beantragen. Diese Personengruppe kann auch mit 60 Jahren allerdings mit Abschlägen die Regelaltersrente beantragen.

Eine Altersrente aufgrund Arbeitslosigkeit kann nur noch von Versicherten bezogen werden die vor 1952 geboren sind. Wer bei Rentenbeginn arbeitslos ist, kann ebenfalls diese Rentenart beziehen.

Für schwerbehinderte Menschen wird das Rentenalter von 63 auf 65 Jahre angehoben. So ist das Renteneintrittsalter erst mit 62 anstatt mit 60 Jahren erreicht – allerdings mit Abschlag.

Das Renteneintrittsalter von 62 Jahren kann mit Abschlägen erfolgen für den Jahrgang 1949 oder jünger, allerdings muss er ab 2010 mit 62 Jahren ein Anrecht auf seine Altersrente haben.

Fazit:

Zusammenfassend kann man sagen dass bereits 2012 die schrittweise Anhebung der Altersgrenze auf die Rente mit 67 Jahren begonnen hat, die Altersgrenzen steigen immer um einen weiteren Monat.

Das Renteneintrittsalter sieht 2014 vor, für Versicherte die vor 1949 geboren sind und keine Vertrauensschutzregelung haben ein Rentenalter mit 65 Jahren und drei Monaten festzulegen. Das Renteneintrittsalter erhöht sich somit für die nachfolgenden Geburtsjahrgänge um je einen Monat, späterhin um zwei Monate je Jahrgang. Die Jahrgänge 1964 und noch jünger werden bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren liegen.

Wer 35 Beitragsjahre angesammelt hat und als langjährig Versicherter gilt, der kann auch in Zukunft mit 63 Jahren mit Abschlägen seine Rente beantragen.
Die Altersrente für Frauen und Arbeitslose zeigt die besonderen Regelungen wegen Arbeitslosigkeit nur noch für den Jahrgang 1951.
Bei der großen Witwen- oder Witwerrente wird das Renteneintrittsalter auf 47 Jahre hochgesetzt.

Der Kernpunkt der neuen Rentenreform soll ein Rentenalter mit 63 Jahren erlauben, wenn 45 Beitragsjahre (das können 40 Beitragsjahre plus 5 Arbeitslosenjahre sein) nachgewiesen werden können. Die Beitragsjahre müssen aus sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten herrühren. Das könnte Hintertüren für einen verfrühten Renteneintritt öffnen. So könnten Unternehmen ihre Mitarbeiter bereits mit 61 Jahren in die Arbeitslosigkeit entlassen. Mit zwei Jahren Arbeitslosengeld könnte dann das Rentenalter mit 63 Jahren erreicht sein für die Rente ohne Abzüge.