Gesetzliche Rentenversicherung: Was Sie bei der Wartezeit beachten müssen

Nicht jeder, der jemals in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält auch Leistungen. Es gibt hier eine Mindestversicherungszeit, die Sie erfüllen müssen, um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zu können. Doch beachten Sie, die sogenannte "Wartezeit" ist danach gestaffelt, welche Leistungen Sie beantragen.

Die allgemeine Wartezeit – Jahre bis zur Rentenleistung

Die allgemeine Wartezeit oder Mindestversicherungszeit beträgt fünf Jahre. Sie müssen sie erreichen, um die Regelaltersrente, um Leistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten und Ansprüche auf Hinterbliebenenrente zu erwerben. Anstelle der regulären Beitragszeiten können Ersatzzeiten angerechnet werden.

Dabei handelt es sich um Zeiten, in denen Sie an der Beitragszahlung gehindert waren, weil Sie etwa in Kriegsgefangenschaft, politischer Haft oder auf der Flucht (DDR) waren oder durch das NS-Regime verfolgt wurden. Zusätzliche Wartezeitmonate werden ebenfalls berücksichtigt.

Wartezeiten für Rente bei Schicksalsschlägen

Insgesamt 15 Jahre müssen Sie rentenversichert gewesen sein, um aus der Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit in die Altersrente wechseln zu können. Auch die Altersrente für Frauen gibt es erst nach 15 Jahren Wartezeit. Es werden neben den Monaten, in denen Sie Beiträge gezahlt haben, ebenfalls Ersatzzeiten und zusätzliche Wartezeitmonate angerechnet.

Nach 20 Jahren Mindestversicherungszeit erhalten Sie Erwerbsunfähigkeitsrente, auch wenn Sie die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt hatten, als Sie erwerbsunfähig wurden – etwa bei Behinderung ab Geburt. Das Prinzip ist hierbei folgendes: Sind Sie etwa von Geburt an behindert, haben Sie auch bei Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Dies können Sie durch eine Beitragszahlung über 20 Jahre – etwa bei Arbeit in einer Behindertenwerkstatt – ausgleichen.

Wartezeit für Bergleute

Die Mindestversicherungszeit von 25 Jahren gilt nur für eine "aussterbende Spezies": den Bergmann. Wer mindestens 60 Jahre alt ist und 25 Jahre ständig unter Tage beschäftigt war, hat Anspruch auf die "Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute". Für die Jahrgänge ab 1952 ist die Altersgrenze auf 62 Jahre angehoben worden. Bergleute, die keine wirtschaftlich gleichwertige andere Beschäftigung ausüben können, können eine Rente für Bergleute bereits ab dem 50. Lebensjahr erhalten.

Mindestversicherungszeit für die Altersrente

Eine Wartezeit von 35 Jahren müssen Sie erfüllen, um die "Altersrente für langjährig Versicherte" (die der Volksmund meint, wenn er von Rente spricht) zu erhalten. Für einschließlich 1948 Geborene besteht der Anspruch ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Ab Geburtsjahrgang 1949 wurde das Rentenbeginnalter schrittweise bis 67 Jahre für die Jahrgänge ab 1964 angehoben. Die Wartezeit von 35 Jahren müssen Sie ebenfalls erfüllen, um die "Altersrente für Schwerbehinderte" zu erhalten. Hierbei sind Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten und zusätzliche Wartezeitmonate anrechenbar.

Die Wartezeit von 45 Jahren gilt für die zum 1. Januar 2012 neu eingeführte "Altersrente für besonders langjährig Versicherte", die bereits in jungen Jahren ihre Berufsausbildung absolviert haben und so von der Verlagerung des Renteneintrittalters auf 67 besonders getroffen werden. Haben Sie 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt, so gilt für Sie die Erhöhung des Rentenalters nicht. Sie können dann weiterhin mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Für diese Wartezeit werden keine Schul- und Studienzeiten angerechnet.

Zwei Mindestversicherungsfristen

  • Die fünfjährige allgemeine Wartezeit, die jeder erfüllen muss, der überhaupt Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten möchte.
  • Die 35-jährige Wartezeit, die zusammen mit dem Erreichen des Rentenalters zum Zugriff auf die Altersrente ohne Abzüge berechtigt.

Fazit: Anhand der verschiedenen Wartezeiten können Sie sehen, dass es "die" Rente nicht gibt. Für gesunde und "normal" berufstätige Arbeitnehmer sind in der Regel zwei Mindestversicherungsfristen relevant: Die fünfjährige allgemeine Wartezeit, die jeder erfüllen muss, der überhaupt
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten möchte und
die 35-jährige Wartezeit, die zusammen mit dem Erreichen des
Rentenalters zum Zugriff auf die Altersrente ohne Abzüge berechtigt.