Finanzielle Sicherheit für den Ruhestand

Die Rente ist sicher – das bleibt wohl auch so. Wie hoch aber wird sie ausfallen? Und kann ich damit meinen Lebensunterhalt im Ruhestand bestreiten? Diese Fragen stellen sich viele Menschen, wird doch die sogenannte Vorsorgelücke, also die Differenz zwischen der gesetzlichen Rente und den realen Lebenshaltungskosten, immer größer.

Gleichzeitig werden für immer mehr Einkünfte im Rentenalter Steuern und Sozialabgaben fällig, die das verfügbare Einkommen schmälern. Es ist also notwendig, die Altersvorsorge auf mehrere tragfähige Säulen zu verteilen, um nicht allein von der gesetzlichen Rente anhängig zu sein.

Gesetzliche Rente

Um einen Überblick über die Rentenbezüge zu geben, verschickt die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr eine Renteninformation an alle Versicherten, die älter als 27 Jahre sind und wenigstens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Rentenbescheid weist die bereits erworbenen Ansprüche und die Höhe der voraussichtlichen Altersrente aus. Das ist aber nur eine Prognose – die der Berechnung zugrunde gelegten Rentensteigerungen und auch die Inflationsrate kann niemand vorhersagen. Seit 2003 ist die Rentenentwicklung von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt, was inflationsbereinigt seit 2004 zu einem Rückgang der Rentenhöhe führt. Die seit 2005 steigende Besteuerung der Renten führt zu einem weiteren Rückgang des verfügbaren Einkommens im Rentenalter.

Betriebliche Altersvorsorge

Sinnvoll ist es, eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung zu nutzen. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine solche Vorsorge anzubieten. Da die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge aus dem Brutto gezahlt werden, können Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben sparen. Doch Achtung: Auch die späteren Zahlungen der betrieblichen Altersvorsorge müssen versteuert werden, das gilt auch für Leistungen aus einer Direktzusage des Arbeitgebers.

Private Altersvorsorge

Da auch der Regierung klar ist, dass die gesetzliche Rente in Zukunft nicht ausreichen wird, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, gibt es staatlich geförderte Renten- und Lebensversicherungen wie beispielsweise die Riester- oder Rürup-Rente. Die Erträge aus diesen Verträgen sind steuerpflichtig. Wer privat vorsorgt, ohne staatliche Förderung zu beanspruchen, kommt um die Steuern auch nicht herum: Lässt man sich die Rentenversicherung auf einmal auszahlen, werden 50 Prozent des Ertragsanteils als Steuer fällig. Bei einer monatlichen Rentenzahlung wird lediglich der Ertragsanteil versteuert, also der Teil der Rente, der durch Zinsen entstanden ist. Die genauen Regelungen können Sie auf steuernetz.de nachlesen.

Reicht das aus?

Ob das nun zum Leben reicht, hängt selbstverständlich auch vom persönlichen Lebensstandard ab. Man sollte aber auf jeden Fall die Höhe der Rentenbezüge unter Berücksichtigung der anfallenden Steuern und Sozialabgaben ermitteln. Dann kann man mithilfe eines Experten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BFA) oder eines Finanzberaters, die Vorsorgelücke ermitteln und entscheiden, welche Form der privaten Altersvorsorge geeignet ist, um im Alter einen angemessenen Lebensstandard halten zu können.