Erwerbsminderungsrente auf Zeit: Wann Sie Leistungen erhalten

Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Betroffene nur über einen gewissen Zeitraum. Was ist jedoch, wenn die Erwerbsminderung ein dauerhafter Zustand ist und das Geld länger benötigt wird, als die geplanten drei Jahre? Lesen Sie in diesem Artikel, wann Sie den Antrag verlängern können und ab wann die Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird.

Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Vollzeit arbeiten und sind aber noch zu jung für eine Altersrente? Dann gibt es die Möglichkeit der Erwerbsminderungsrente, die Ihnen Ihren Lebensunterhalt zusichert.

Wann eine Person als erwerbsgemindert gilt

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. So zählt eine Person als voll erwerbsgemindert, der es aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung auf absehbare Zeit nicht möglich ist, unter den üblichen Anforderungen des Arbeitsmarkts drei Stunden am Tag zu arbeiten.

Teilweise erwerbsgemindert sind Personen, die unter den gleichen Kriterien (Krankheit oder Behinderung) nicht länger als sechs Stunden am Tag arbeiten können. Teilweise erwerbsgeminderte Personen erhalten eine halbe Erwerbsminderungsrente. Die volle beträgt in der Regel ein Drittel des letzten Einkommens.

Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente ausgezahlt?

Normalerweise ist die Erwerbsminderungsrente eine Rente auf Zeit. Sie kann nur unter bestimmten Bedingungen unbefristet gewährleistet werden. Sieben Monate, nachdem die Erwerbsminderung eingetreten und der Antrag gestellt wurde, tritt die Erwerbsminderungsrente in Kraft. In der Überbrückungszeit erhält die Person Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen. Falls diese Möglichkeiten nicht in Frage kommen, muss die betroffene Person auf eigene Mittel zurückgreifen.

Wird einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente stattgegeben, so wird die Rente maximal drei Jahre lang ausbezahlt. Enden diese drei Jahre und am gesundheitlichen oder körperlichen Zustand einer Person hat sich nichts geändert, kann die Rente verlängert werden. Eine Verlängerung ist mehrmals möglich. Falls der Empfänger der Erwerbsminderungsrente das 58. Lebensjahr vollendet hat, wenn die Auszahlungen beginnen, ist er an diese Zeitregelung nicht mehr gebunden.

Nach drei Jahren muss der Antrag neu gestellt werden

Sind die Gründe für eine Erwerbsminderungsrente medizinisch und eine Besserung des Gesundheitszustandes unwahrscheinlich, dann kann die Erwerbsminderungsrente auch unbefristet erbracht werden. Die Auszahlung der Erwerbsminderungsrente endet zu dem Datum, das auf dem Rentenbescheid angegeben ist.

Während der drei Jahre, die zunächst bewilligt werden, ist der Leistungsempfänger nicht verpflichtet nachzuweisen, ob seine Erwerbsminderung nach wie vor vorliegt. Allerdings sollte er rechtzeitig daran denken, den Antrag nach Ablauf der drei Jahre zu erneuern. Falls bei einer ärztlichen Prüfung nach Ablauf der drei Jahre festgestellt, dass sich der Zustand des Antragsstellers gebessert hat, kann es auch passieren, dass der Rentenanspruch entfällt.

Beantragen Sie die Erwerbsminderungsrente so früh wie möglich

Betroffene sollten ihren Antrag so früh wie möglich stellen. Ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsminderung haben sie drei Monate Zeit ihren Rentenantrag einzureichen. Gelingt ihnen dies, wird ihnen die Rente ab dem Monat des Eintritts in die Erwerbsminderung gezahlt. Schaffen Sie dies nicht, erhalten Sie die Leistungen erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung.

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