Die häufigsten Fehler im Rentenbescheid

Wie aus den Veröffentlichungen des Bundesversicherungsamtes bekannt ist, sind viele Rentenbescheide der Deutschen Rentenversicherung fehlerhaft. Das Bundesversicherungsamt kann die Bescheide aber nur stichprobenartig überprüfen. Die Dunkelziffer fehlerhafter Bescheide bleibt groß. Es ist deshalb wichtig, den Rentenbescheid selbst gründlich zu prüfen oder vom Experten überprüfen zu lassen.

Was sind die häufigsten Fehler?

Im diesjährigen Bericht hat das Bundesversicherungsamt festgestellt, dass die Zeiten der Berufsausbildung in vielen Rentenbescheiden fehlerhaft angerechnet wurden. Dazu ist in diesem Portal ein separater Artikel zu finden, der die Aufmerksamkeit der Leser verdient.

Nicht nur die Berufsausbildung, auch die Erfassung der anderen Ausbildungszeiten, wie Schul- Fachschul- oder Hochschulausbildung sollte überprüft werden, besonders dann, wenn eine Ausbildung im Ausland absolviert wurde.

Häufig finden sich auch Fehler in der richtigen Zuordnung in den Rechtskreis Ost oder West, das heißt ob Beitragszeiten in den alten oder neuen Bundesländern zurückgelegt wurden.

Wichtig ist auch die Überprüfung der erfassten Bruttoentgelte. In den Bescheiden sind bei der Entgelthöhe Zahlendreher zu finden sowie fehlendes Entgelt aufgrund nicht erfasster Sozialversicherungsmeldungen und falsches Entgelt aufgrund nicht berücksichtigter Änderungsmeldungen.

Regelmäßig wird der Wehrdienst während des Hochschulstudiums im Beitrittsgebiet nicht angerechnet, weil viele Antragsteller vergessen, diesen Wehrdienst anzugeben.

Nicht vergessen werden darf auch die Prüfung von Ausfallzeiten, wie die Schutzfristen wegen Schwangerschaft und Mutterschutz, Krankheitszeiten, Arbeitslosigkeit, Rentenbezugszeiten sowie im DDR-Sozialversicherungsausweis eingetragene Arbeitsausfalltage. Wenn für Ausfallzeiten Beiträge gezahlt wurden, muss auch das dazugehörige Bruttoentgelt als Beitragszeit wegen Sozialleistungsbezug erfasst sein.

Häufig schätzt die Rentenversicherung das Entgelt für die letzten Monatevor dem Rentenbezug zu niedrig. Die Schätzung erfolgt, wenn der Rentenantragsteller zustimmt.

Weitere Fehlerquellen können in der Berücksichtigung der
Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten sowie glaubhaft gemachter
Beitragszeiten liegen.

Weitere Fehlerquellen in Bescheiden mit Bezug zum Beitrittsgebiet

Häufig finden sich Fehler in der Entgelthöhe bei Zeiten, die in einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der DDR zurückgelegt wurden.

Bei der Berechnung von Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR finden sich ebenfalls häufig Fehler.

Kann ich meinen Rentenbescheid selbst überprüfen?

Den Versicherungsverlauf im Rentenbescheid oder der Rentenauskunft kann fast jeder selbst überprüfen. Im Versicherungsverlauf müssen alle Zeiten und Entgelte erfasst sein, aus denen die Rente berechnet wird. Wer seine Versicherungsunterlagen gesammelt hat, kann anhand dieser Unterlagen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Versicherungsverlaufs überprüfen.

Wie gehe ich bei der Überprüfung vor?

Die Versicherungsunterlagen sollten chronologisch geordnet werden und damit die Zahlen und Zeiten im Versicherungsverlauf verglichen und abgehakt werden. Dabei treten auch ungeklärte Lücken und fehlerhafte Zahlen zutage.

Was mache ich, wenn ich Fehler festgestellt habe?

Wenn noch keine Rente gezahlt wird, kann ein Antrag auf Kontenklärung oder Kontenergänzung beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.

Gegen einen Kontenklärungs- und Rentenbescheid kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch eingelegt werden.

Wenn der Rentenbescheid älter als einen Monat ist, kann ein Antrag auf Neufeststellung der Rente nach § 44 SGB X gestellt werden. In allen Anträgen oder Widersprüchen sollten die Fehler so genau wie möglich benannt werden.

Ohne detaillierte Begründung ist ein Widerspruch oder Antrag auf Neufeststellung nicht erfolgreich.

Wer sich nicht sicher ist, dass Antragstellung oder Widerspruch zu einer höheren Rente führt, sollte auf Nummer sicher gehen und einen unabhängigen Rentenberater zu Rate ziehen.