Mieterhöhung? Nicht immer gerechtfertigt

Hat Ihr Vermieter eine Mieterhöhung angekündigt? Diese müssen Sie nicht unbedingt hinnehmen, denn nicht immer ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt. Unter welchen Umständen Sie gegen eine Mieterhöhung protestieren können, lesen Sie hier.

Sie haben einen Brief Ihres Vermieters erhalten in dem er eine Mieterhöhung ankündigt? Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass die Forderungen der Vermieter oft viel zu hoch sind, teilweise sogar fehlerhaft. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit einem Urteil (BGH VIII ZR 413/12) am 13. November 2013 diesbezüglich ein Zeichen gesetzt.

Zugrunde lag der Fall einer Mieterin im Umkreis von Nürnberg, die eine Mieterhöhung von 53 Euro nicht klaglos hinnehmen wollte. Die Vermieterin hatte die Mieterhöhung mit dem Mietspiegel der Stadt Nürnberg begründet. Der BGH stufte die Mieterhöhung als unwirksam ein und begründete sein Urteil damit, dass Vermieter sich zwar auf den Mietspiegel Nachbargemeinde stützen können, falls es in der eigenen Gemeinde keinen gibt, die Nachbargemeinde müsse jedoch vergleichbar sein. Das war hier nicht der Fall, denn die Vermieterin verglich einen 4.450 Einwohner zählenden Ort mit der Großstadt Nürnberg.

Prüfen Sie deshalb, mit welchem Mietspiegel Ihr Vermieter die Mieterhöhung begründet.

Bitte beachten Sie: Ihr Vermieter muss eine Mieterhöhung begründen und kann sich dabei auf Vergleichswohnungen, Mietspiegel oder Sachverständigengutachten beziehen. Nicht jedoch darauf, dass die Miete schon seit Jahren nicht mehr erhöht wurde. Beachten muss er auch, dass er die Miete in einem Zeitraum von drei Jahren nur bis maximal 20 Prozent erhöhen darf.

Gut zu wissen: Haben Sie einen Index- oder Staffelmietvertrag? Dann darf Ihr Vermieter die Miete nicht einfach erhöhen, da Betrag bzw. Prozentsatz und Zeitpunkt von Mieterhöhungen bereits bei Abschluss des Mietvertrages festgelegt wurden.

Nach Erhalt einer Mieterhöhung haben Sie über zwei Monate Zeit, diese zu prüfen. Geht die Mieterhöhung beispielsweise am 10. März bei Ihnen ein, haben Sie bis Ende Mai Zeit zu prüfen, ob die Mieterhöhung inhaltlich in Ordnung ist. Stimmen Sie der Erhöhung zu, müssen Sie ab dem 1. Juni mehr Miete bezahlen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Deutschen Mieterbundes.