Geld leihen unter Freunden: Darlehensvertrag

"Bei Geld hört die Freundschaft auf" – damit sich dies allseits bekannte Sprichwort nicht tatsächlich realisiert, gilt es einige wichtige Dinge beim Verleihen von Geld unter Freunden zu beachten. Manchmal ist es sinnvoll, einen Darlehensvertrag abzuschließen.

Schriftlicher Darlehensvertrag

Eine Faustregel, ab welcher Summe es sinnvoll ist, einen Darlehensvertrag schriftlich zu fixieren, gibt es leider nicht. In der Regel können vertrauenswürdigen nahen Angehörigen oder guten Bekannten eher größere Summen auch ohne schriftlichen Darlehensvertrag geliehen werden. Größere Vorsicht ist allerdings bei nur flüchtigen Bekannten oder per se weniger vertrauenserweckenden Personen geboten.

Ebenso kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Darlehensgebers von immenser Bedeutung sein. Bei kleineren Darlehensbeträgen kann ein schriftlicher Darlehensvertrag durchaus eine übertriebene Formalität darstellen und gerade im engsten Familien- und Freundeskreis oftmals "zu viel des Guten" sein. Übersteigt die zu verleihende Summe einen erheblichen Teil der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, beispielsweise etwa die Hälfte eines Monatsgehaltes, kann ein schriftlicher Darlehensvertrag aber durchaus angebracht sein.

Beweisfunktion

Ein schriftlicher Darlehensvertrag soll beiden Vertragsparteien problemlos umfassende Kenntnis über den vereinbarten Inhalt verschaffen sowie ein Bewusstsein über eigene vertragliche Rechte und Pflichten bringen.

Überdies sollen etwaigen Beweisschwierigkeiten über relevante Punkte, etwa die tatsächlich ausgezahlte Darlehenssumme oder die jeweils ausgemachten Vertragsmodalitäten, vorgebeugt werden. Insbesondere wird durch eine schriftliche Fixierung des Darlehensvertrags auch späteren möglichen Unstimmigkeiten über den vereinbarten Inhalt der Boden entzogen.

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