Geoscoring: Ist es wichtig, wo Sie wohnen?

Bis zum 1. April 2010 war es untersagt, Informationen aus dem Wohnumfeld zu verwenden, um diese in die Beurteilung der Kreditwürdigkeit einfließen zu lassen. Seither ist es für viele Wirtschaftsauskunfteien eine gängige Methode, auf das Lebensumfeld des Verbrauchers zurückzugreifen, um seine Bonität festzustellen. Doch welchen Einfluss hat ein solcher Wert in der Praxis?

Geoscoring – was ist das?
Geoscoring ist eine umstrittene Bewertungsart, bei der Informationen über das Wohnumfeld in die Bonitätsdaten einfließen. Überspitzt ausgedrückt hieße das, dass Sie bei einem regelmäßigen hohen Einkommen ohne Störungen in Ihrem Zahlungsverkehr, dennoch zu schlechteren Konditionen einen Kredit bekommen, wenn Sie in Berlin-Wedding wohnen, als wenn Sie in Berlin-Wannsee wohnen würden. Einfach deswegen, weil die Arbeitslosigkeit und damit das Kreditausfallrisiko in Berlin-Wedding größer ist.

Laut Auskunft der Schufa fließen solche Daten allerdings nicht standardmäßig in die Schufa-Bewertung ein. Dennoch ist hier Vorsicht geboten, denn aus der Formulierung "standardmäßig" ist bereits erkennbar, dass die Schufa sehr wohl mit diesen Daten arbeiten kann und, auf Wunsch der Vertragspartner, dies auch tut.

Schufa und der Datenschutz
Man beruft sich hier auf die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 01. April 2011, in der festgelegt wurde, dass zwar grundsätzlich eine Heranziehung von Adressdaten für das Scoring nicht unzulässig ist, doch eine Bewertung nicht alleine auf diesen Werten beruhen darf.

Außerdem muss der Betreffende, dessen Adressdaten gespeichert werden sollen, nach § 28b des Bundesdatenschutzgesetzes nicht nur über die beabsichtigte Speicherung unterrichtet werden, sondern er muss dieser Speicherung auch ausdrücklich und nachprüfbar zustimmen.

Insofern ist die Kritik von Verbraucherschützern, wonach Kreditinstitute je nach Wohnort die Kreditwürdigkeit herauf – oder herunterstufen können, zwar durchaus nicht unbegründet, doch ist dies immer im Zusammenhang mit den anderen Faktoren zu sehen. Ein alleiniger Rückgriff auf solche Werte wäre einerseits untersagt und andererseits, aufgrund der daraus entstehenden Ungenauigkeit der Bewertung, weder im Sinne der Vertragspartner, noch im Sinne der Schufa.

Die Schufa darf also grundsätzlich Geoscoring betreiben, doch darf dieses Geoscoring niemals unabhängig von anderen Scoringverfahren betrieben werden. Der, dessen Daten gespeichert werden sollen, muss außerdem seine Zustimmung gegeben haben. Wie immer steckt hier jedoch der Teufel im Detail. Die Schufa ist nicht nur unabhängige Wirtschaftsauskunftei, sie versteht sich außerdem auch als Dienstleister.

Da sie auch individuelle Lösungen für Unternehmen anbietet, ist das Selbstverständnis der Schufa auslegungsbedürftig. Und ein Unternehmen könnte ja auch beispielsweise ausdrücklich nach Geodaten fragen.