Wann eine Staffelmiete lohnt

Eine Staffelmiete bedeutet, dass sich die Miete für ein Objekt nach einem festgelegten Zeitraum um einen festgesetzten Betrag erhöht. An diese Erhöhung sind einige Bedingungen geknüpft und nicht immer ist ein Staffelmietvertrag für den Mieter mit Vorteilen verbunden. Worauf Mieter beim Unterzeichnen eines Staffelmietvertrags achten müssen, lesen Sie hier!

Für Mieter, die eine neue Wohnung beziehen und den Mietvertrag unterschreiben wollen ist es wichtig, dass sie sich vorher über die genauen Mietkosten informieren und ob diese in der nächsten Zeit steigen werden.

Der Vermieter kann über Mieterhöhungen informieren und diese müssen auch im Mietvertrag festgehalten sein, sonst sind sie nicht rechtsgültig. Staffelmiete bedeutet, dass bereits im Vorfeld festgelegt wird, in welchem Rahmen sich die Miete in welchem Zeitraum erhöhen wird.

Die Staffelmiete muss im Mietvertrag festgehalten werden

Sowohl die Miete als auch die Erhöhung müssen in diesem Fall im Mietvertrag als Geldbetrag ausgewiesen werden. Damit die gestaffelte Mieterhöhung rechtsgültig ist, müssen der Erhöhungsbetrag und das Datum, an dem die Erhöhung eintritt (es können auch mehrere Erhöhungen im Laufe der Jahre erfolgen), im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden.

Mit Unterschreiben des Mietvertrags akzeptiert der Mieter, dass die Miete in den nächsten Jahren um den festgelegten Betrag steigen wird. Für den festgelegten Zeitraum der Staffelung sind weitere Erhöhungen der Miete nicht erlaubt, dem Vermieter sind an dieser Stelle also die Hände gebunden. Der Mieter ist dafür geschützt und muss sich nicht darum sorgen, plötzlich mit einer Mieterhöhung konfrontiert zu werden.

Nachteile einer Staffelmiete für den Mieter

Auch wenn der Vermieter eine Sanierung oder Modernisierung der Wohnung in dem festgelegten Staffelungszeitraum durchführt, darf die Miete nicht erhöht werden. Nur die Betriebs- und Nebenkosten dürfen vom Vermieter angepasst werden, soweit das denn nötig ist. Eine Mietstaffel muss mindestens für ein Jahr lang gelten, das heißt ein Mietbetrag darf sich nicht gestaffelt alle paar Monate erhöhen.

Der Nachteil für den Mieter liegt dabei darin, dass die Miete eben einmal pro Jahr erhöht werden kann. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kommen zur Wartefrist von 12 Monate noch zwei Monate Prüfungsfrist für den Mieter hinzu, sodass die Miete erst zum 15. Monat erhöht werden kann.

Ist ein Mietvertrag nicht befristet, sondern unbefristet, dann können auch dann schon für viele Jahre im Voraus Staffelungen aufgelistet werden. Angepasst werden können diese Veränderungen dann nicht mehr. Erst bei Ablauf der Staffelung kann die Miete wieder erhöht werden und dann zum Beispiel an den örtlichen Mietspiegel angepasst werden, falls dieser sich in den letzten Jahren verändert hat. 

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Mieter sollten sich ein Bild von der Entwicklung des Mietspiegels ihres Ortes machen

Häufig entscheiden sich Vermieter für einen Staffelmietvertrag, wenn die Ausgangsmiete für ein Objekt bereits über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Den ohne diesen Staffelvertrag könnte der Vermieter die Kosten über die Jahre hinweg gar nicht erhöhen. Durch die Staffelmiete wird aber die Beschränkung, dass die Erhöhung nur bis zur örtlichen Vergleichsmiete hin erfolgen darf, aufgehoben.

Für Mieter, die einen Mietvertrag unterschreiben, ist es wichtig, dass sie sich darüber Gedanken machen, ob eine Staffelmiete für das Objekt wirklich Sinn macht. Falls das Viertel als wirtschaftlich schwach bekannt ist, oder zu erwarten ist, dass die örtliche Vergleichsmiete in den nächsten Jahren eher fallen als steigen wird, dann lohnt sich eine Staffelmiete nicht. Schließlich ist es ärgerlich, wenn der Mietspiegel generell sinkt, die eigene Miete aber von Jahr zu Jahr ansteigt.