Übergabeprotokoll fürs Haus – So vermeiden Sie Ärger beim Hausverkauf

Häuser werden aus den verschiedensten Gründen verkauft. Doch nicht immer läuft alles so, wie Sie es sich als Verkäufer wünschen. Besonders wenn der Käufer den Preis aufgrund von Mängeln im Nachhinein mindern möchte. Daher ist es ratsam, ein Übergabeprotokoll Haus aufzusetzen, um Ansprüche wegen vorhandener Mängel erst gar nicht entstehen zu lassen. Alles Wichtige erfahren Sie hier.

Wenn Sie und der Käufer sich über den Kauf einig sind, gilt es noch einige Punkte zu klären. Dazu zählt die Erstellung eines Übergabeprotokolles, welches Sie zusammen mit dem neuen Besitzer detailgenau ausfüllen sollten. So lässt sich bei nachträglichen Rechtstreitigkeiten klar belegen, welche Mängel bereits im Vorfeld bekannt gewesen sind. Dies erspart Ihnen nicht nur unnötigen Ärger, sondern auch Zeit und Geld.

Bei einem Übergabeprotokoll sind folgende Punkte zu beachten

Oftmals stellt sich die Frage, was in ein Übergabeprotokoll Haus gehört und welche Dinge unbedingt schriftlich aufgenommen werden müssen. Denn auch ein Übernahmeprotokoll müssen Sie nach gewissen rechtlichen Vorgaben anfertigen. Sinnvoll ist es auch, einen entsprechenden Zeugen mit unterschreiben zu lassen, der das Notierte durch seine Unterschrift bestätigt. Diese Aufgabe kann auch über den Makler, falls der Verkauf über diesen lief, übernommen werden.

Das sollte im Übergabeprotokoll Haus erwähnt werden

Es soll eine gewisse Form eingehalten und die geltende Rechtsprechung beachtet werden. Unachtsam dahin geschriebene Zettelchen zeugen zum einen nicht unbedingt von Seriosität, zum anderen haben sie keinen Bestand vor Gericht. 

In ein Übernahmeprotokoll gehören mindestens folgende Punkte:

  • Anschrift sowie die Lage des Objektes, um dieses eindeutig zuordnen zu können
  • Name und Anschrift des Verkäufers und Käufers
  • Übergabedatum der Immobilie
  • Räumlichkeit und dortiger Mangel
  • Welche Arbeiten sind am Haus noch auszuführen und bis wann werden diese erledigt
  • Aktuelle Zählerstände sowie Zählernummern und Bestände
  • Welche Schlüssel werden übergeben und wofür sind diese
  • Unterschriften von beiden Parteien, möglichst mit Zeugen

Bei der Aufnahme in das Übergabeprotokoll Haus sollten Sie sehr genau sein und dokumentieren. Auch Fotos helfen später bei einem Rechtsstreit, die Mängel darzustellen. So vermeiden Sie unnötigen Ärger, sollte doch etwas im Nachhinein beanstandet werden. Außerdem werden so auch noch ausstehende Punkte zwischen Ihnen und dem neuen Besitzer geklärt.

Was Sie bei einem Übergabeprotokoll noch beachten sollten

Wenn Sie die Inhalte für Ihr Übergabeprotokoll festgelegt haben, ist bereits die größte Hürde genommen. Doch es gibt noch weitere Kleinigkeiten, die Sie beachten sollten. Diese können Sie ebenfalls im Übergabeprotokoll unter Sonstiges einbringen. So können Sie im Übergabeprotokoll Haus festhalten, ob Möbel und andere Einrichtungsgegenstände übernommen werden. Empfehlenswert ist es in diesem Fall, auch die Bedienungsanleitungen zu übergeben und sich dies ebenfalls quittieren zu lassen.

Auch alte Handwerkerrechnungen können Sie dem neuen Besitzer aushändigen. Sollten Versicherungen weiterlaufen, sollten Sie dies ebenfalls schriftlich festhalten, denn bei vielen Versicherungen hat der neue Besitzer Sonderkündigungsrechte oder kann von Vorteilen aufgrund längerer Laufzeiten profitieren. Haben Sie alle Punkte geklärt und notiert, lassen Sie sich die dreifache Ausfertigung des Übergabeprotokolles unterschreiben. Eines verwahren Sie in Ihren Unterlagen, eine Ausführung ist für den neuen Besitzer und das dritte Exemplar dient dem Versorgungsunternehmen. So sind Sie beim Hausverkauf auf der sicheren Seite!

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